Zum Jahreswechsel traten wieder einige Änderungen bei den Steuer- und Sozialabgaben in Kraft. In vielen Bereichen gibt es mehr Geld. Wir beleuchten, was 2019 besser wird.
Grund- und Kinderfreibetrag werden erhöht
Sowohl der Grundfreibetrag als auch der Kinderfreibetrag wurden 2019 angehoben. Für Ledige stieg der Grundfreibetrag um 168 Euro auf 9.168 Euro. Für Verheiratete um 336 Euro auf 18.336 Euro. Der Kinderfreibetrag wurde um 192 Euro auf 4.980 Euro erhöht.
Im Juli wird dann auch das Kindergeld um 10 Euro im Monat angehoben. Das erste und zweite Kind erhalten je 204 Euro. Das dritte Kind erhält 210 Euro. Jedes weitere Kind erhält 235 Euro.
Einkommensgrenze für Nichtveranlagungsbescheinigung steigt
Ebenfalls erhöht wurde die Einkommensgrenze für die Nichtveranlagungsbescheinigung. Für Ledige liegt sie nun bei 10.005 Euro, für Verheiratete bei 20.010 Euro. Unverändert bleibt hingegen die Höhe des Sparerpauschbetrages. Er liegt weiterhin bei 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete.