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Geschichte der Einlagensicherung

Wer sein Geld an eine Institution weggeben soll, in der es von ihm völlig Fremden verwaltet wird, der ist naturgemäß erst einmal skeptisch. Dabei ist es völlig egal, ob es sich bei dem Verwalter des Kapitals um eine Bank, eine Sparkasse, eine Genossenschaft oder eine sonstige Institution im Finanzbereich handelt. Schließlich sind auch Banken und andere Kreditinstitute herkömmliche Unternehmen, die allen damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken unterliegen. Das bedeutet: Wie jedes andere Unternehmen auch kann eine Bank oder Sparkasse durch unglückliche Umstände, Misswirtschaft oder Krisensituationen auf den Finanzmärkten in Schieflage geraten und im Anschluss insolvent werden.

Das Kapital der Anleger ist in einem solchen Fall nicht nur in Gefahr, sondern fast immer rettungslos verloren. Damit Sparer Vertrauen in die jeweilige Kapitalanlage gewinnen, gab es bereits vor vielen Jahrzehnten Anstrengungen zur Installation eines soliden und dauerhaften Einlagensicherungssystems in Deutschland. Allerdings konnte der deutsche Staat erstmals im Jahr 2008 eine Garantie für alle Einlagen auf deutschen Konten aussprechen.

Warum brauchte diese Garantie so lange?

Hier gilt der altbekannte Spruch: Wer etwas lernen will, muss erst einmal so richtig auf die Nase fallen! Und so waren zunächst mehrere teils spektakuläre Bankenpleiten notwendig, bis die Einlagensicherung in Deutschland auf dem heutigen Stand kam. Schauen wir uns doch einmal etwas näher an, wie sich die Einlagensicherung im Laufe ihrer mehr als hundertjährigen Geschichte entwickelt hat:

1896 – Kanzler fordert Sicherheit

Es war im Jahr 1896, als der damalige Reichstag den Kanzler aufforderte, die Sicherheit von Bankdepositen zu erhöhen. Die entsprechenden rechtlichen Folgen, etwa in Form von neu verabschiedeten Gesetzen, wurden zu dieser Zeit jedoch noch nicht verankert. Daher bedurfte es in den Folgejahren einiger spektakulärer Bankenpleiten, bis die Einlagensicherung endlich auch gesetzlich verankert wurde.

1937 – Kreditgenossenschaftlichen Garantiefonds

Mit der Gründung des sogenannten Kreditgenossenschaftlichen Garantiefonds im Jahr 1937 wurde ein Meilenstein in der Geschichte der Einlagensicherung geschaffen. Allerdings war der Einsatz dieses Fonds von einer bundesweiten Sicherungseinrichtung noch weit entfernt. Nur wenigen Banken kooperierten mit dem Fonds, was sich auch in den Folgejahren nicht ändern sollte.

1966 – Auflage des ersten Feuerwehrfonds

Mit der Auflage des ersten Feuerwehrfonds im Jahr 1966 hielt zum ersten Mal eine bundesweite Sicherungseinrichtung Einzug in Deutschland. Es handelt sich hierbei um einen damals neu aufgelegten Sicherheitsfonds, in den ein Betrag von 10 Millionen DM eingezahlt wurde. Im Anschluss konnten die Mitgliedsbanken des Fonds ihren Kunden eine Sicherheitsgarantie auf sämtliche Einlagen geben, die auf Spar-und Lohnkonten eingezahlt wurden. Der Entschädigungshöchstbetrag wurde auf 10.000 DM pro Einlage festgelegt.

Dass der Feuerwehrfonds seinem Namen alle Ehre machte und zur damaligen Zeit mehr als notwendig war, zeigt sich daran, dass innerhalb der ersten zwei Jahre nach Aufsetzen des Konzepts insgesamt sieben Pleiten von Kreditinstituten zu verzeichnen waren, bei denen der Feuerwehrfonds zum Einsatz kam. Somit konnte das neue Instrument zur finanziellen Absicherung der Anleger als voller Erfolg gewertet werden. Daraufhin wurde im Jahr 1969 die Sicherungsgrenze auf 20.000 DM pro Einlage angehoben. Außerdem erweiterte man den Schutz auch auf Sicht- und Termineinlagen. Trotzdem reichte die Sicherungssumme für viele Anleger noch nicht aus, und etliche Bankenpleiten in den Folgejahren zeigten, dass der Einlagenschutz trotz aller Anstrengung noch in den Kinderschuhen steckte.

1974 – Der Weg zu einer effektiven Einlagensicherung

Als historische Zäsur auf dem Weg zu einer effektiven Einlagensicherung gilt die Pleite der Herstatt-Bank. Es handelt es sich hierbei um ein privatwirtschaftliches Kreditinstitut, das von dem bekannten Unternehmer Iwan David Herstatt in Köln gegründet wurde. Diese Bank legte die spektakulärste Pleite der Kriegszeit in Deutschland hin und entfachte damit die Diskussion über effektivere Einlagensicherungssysteme nochmals, bzw. hob diese auf ein neues Level.

Grund für die Pleite der Herstatt-Bank war der risikoreiche Handel mit Devisen. Nachdem die Verantwortlichen zunächst kleinere Beträge verloren, setzen sie immer mehr Kapital in immer risikoreicheren Transaktionen ein, bis sich am Ende schließlich ein Verlust von mehr als 500 Millionen Mark angehäuft hatte, was einem Vielfachen des Eigenkapitals des Kreditinstitutes entsprach. Zum Vergleich: Das damalige Eigenkapital der Herstatt-Bank betrug lediglich 77 Millionen Mark.

Zur Zeit der Insolvenz der Herstatt-Bank hatte das Kreditinstitut einen Kundenstamm von über 36.000 Sparern. Am 26. Juni 1974 schließlich entzog das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen der Herstatt-Bank ihre Banklizenz. Im Anschluss entbrannte eine wahre Schlacht um die Einlagen der Sparer, im Verlauf derer ungefähr 80 Prozent der Einlagen an die Privatkunden zurückgezahlt werden konnten. Allerdings zogen sich die Entschädigungsprozesse und die damit verbundenen Zahlungen über mehr als 30 Jahre hin.

Es waren diese Schwierigkeiten der Anleger, die schließlich dazu führten, dass Deutschlands Privatbanken den bis heute bekannten Einlagensicherungsfonds gründeten. Allerdings taten sie dies nicht ganz freiwillig, denn die Bundesregierung drohte nach der Herstatt-Pleite mehrfach mit der Einführung einer gesetzlich verankerten Einlagensicherung, sofern die Banken nicht von sich aus zu einer entsprechenden Lösung kämen. Und so wurde am 18. November 1975 im Rahmen einer Versammlung des Bundesverbandes deutscher Banken die Einrichtung des Einlagensicherungsfonds beschlossen. Dieser gilt heute als das wichtigste Instrument zur Sicherung von Einlagen privater Kapitalanleger.

1976 – Einführung des Einlagensicherungsfonds

Nachdem die Einführung des Einlagensicherungsfonds im Jahr 1975 beschlossen war, wurde diese Entscheidung bereits im Jahr darauf – also 1976 – in die Realität umgesetzt. Allerdings bedürfte es zunächst einiger Debatten, bis die Höhe des Einlagensicherungsfonds festgelegt war. Man einigte sich schließlich auf einem Betrag von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank.

Interessant zu wissen ist, dass mit der Einführung des Einlagensicherungsfonds im Jahr 1976 Deutschland eines der wenigen Länder ist, bei denen bereits vor Verankerung einer gesetzlichen Einlagensicherung entsprechende freiwillige Sicherungssystem eingeführt wurden. Das freiwillige Einlagensicherungssystem funktionierte in den Folgejahren recht gut und konnte bei einigen kleineren Bankenpleiten verhindern, dass die Anleger ihr mühsam erspartes Kapital verloren. Trotzdem wurde im Laufe der Jahre der Ruf nach einer zusätzlichen gesetzlichen Einlagensicherung immer lauter.

1993 – EU Richtlinien

Im Jahr 1993 verabschiedete die Europäische Union hinsichtlich der gesetzlichen Einlagensicherung eine neue Richtlinie. Dabei wurde es allerdings den einzelnen Ländern überlassen, in welcher Form sie diese Richtlinie umsetzen. In Deutschland entbrannten in den folgenden Monaten und Jahren hitzige Diskussionen darüber, in welcher Form eine gesetzliche Einlagensicherung am sinnvollsten und effektivsten sei. Es sollte schließlich noch volle fünf Jahre dauern, bis das heute bekannte Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz im deutschen Rechtssystem verankert wurde.

1998 – Gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland

Seit 1998 gibt es in Deutschland die gesetzliche Einlagensicherung. Grundlage dafür ist das bereits erwähnte Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz. Dieses verpflichtet sämtliche Banken und Wertpapierunternehmen, Mitglied eines Einlagensicherungsfonds zu werden. Lediglich Sparkassen und Raiffeisenbanken sind davon ausgenommen, da diese über eine eigenständige Einlagensicherung verfügen, die den Namen „Institutssicherung“ trägt.

In mehreren Schritten wurde die Höhe der Einlagensicherung den Anforderungen in Deutschland angepasst. Zunächst war eine Sicherungssumme von maximal 20.000 ECU vorgesehen, der damaligen europäischen Einheitswährung und Vorgänger des Euro. Später dann wurde die Einlagensicherung auf 90 Prozent der Einlagen bis maximal 20.000 Euro erhöht. Eine weitere Erhöhung fand am 1. Juli 2009 statt, ab diesem Zeitpunkt waren die Anlegereinlagen bis zu einer Sicherungsgrenze von 50.000 Euro geschützt. Zudem wurde eine hundertprozentige Einlagensicherung bis zu dem genannten Betrag eingeführt.

Die letzte Erhöhung der gesetzlichen Einlagensicherung in Deutschland datiert auf das Jahr 2011. Seitdem liegt die Sicherungsgrenze bei 100.000 Euro, bei einer Einlagensicherung von 100 Prozent. Das bedeutet konkret: Wer ein Kapital von beispielsweise 80.000 Euro bei seinem Kreditinstitut angelegt hat, erhält dieses bei einer Bankenpleite vollständig ersetzt.

Die gesetzliche Einlagensicherung und der Einlagensicherungsfonds der Bundesverband deutscher Banken greifen ineinander, so dass bei Beträgen, die über die gesetzliche Sicherungsgrenze von 100.000 Euro hinausgehen, der Einlagensicherungsfonds einspringt. Bis 31. Dezember 2014 waren die Einlagen der Anleger bis zu einer Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals des jeweiligen Kreditinstitutes geschützt. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass die Sicherungsgrenze des Einlagensicherungsfonds bis zum Jahr 2025 stufenweise abgesenkt wird. Daher beträgt die Einlagengrenze seit 1. Januar 2015 nur noch 20 Prozent und wird am 1. Januar 2020 auf 15 Prozent herabgesetzt. Am ersten Januar 2025 erfolgt eine nochmalige Senkung, dann beträgt die Sicherungsgrenze nur noch 8,75 Prozent.

Fazit: Was lange währt, wird endlich gut!

Wie man an der Entwicklung der Einlagensicherung in Deutschland (und auch in anderen europäischen Ländern) erkennen kann, handelt es sich hierbei um eine besonders schwierige Aufgabe. Die Folgen einer Bankenpleite können verheerend sein, in keinem anderen wirtschaftlichen Bereich entstehen solch horrend hohe Schadenssummen. Daher ist die Absicherung des Anlegerkapitals mit großen Anstrengungen und hohem finanziellen Aufwand verbunden. Trotzdem darf das System der Einlagensicherung in Deutschland als großer Erfolg gefeiert werden, schließlich hat es sich innerhalb der letzten Jahrzehnten ständig weiter entwickelt und den Anforderungen des Marktes und der Anleger angepasst.

Allerdings müssen wir darauf achten, diesbezüglich keine Rückschritte zuzulassen. Insbesondere globale Wirtschaftskrisen, wie wir sie auch heute erleben, können selbst die beste Einlagensicherung ins Wanken bringen. Die Herabsetzung der Sicherungsgrenze in der freiwilligen Einlagensicherung bis zum Jahr 2025 wird daher von vielen Experten als Rückschritt und somit als gefährlich für die Stabilität der Kapitalanlagen in Deutschland betrachtet.


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