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Einlagensicherungssysteme in den Niederlanden

 

Die Niederlande haben ihr Einlagensicherungssystem innerhalb der letzten Jahre deutlich ausgebaut und verfügen mittlerweile über einen Standard, welcher der deutschen Einlagensicherung praktisch nicht nachsteht. Hier alle wichtigen Informationen über die Einlagensicherung in unserem westlichen Nachbarland:

Grundsätzliches zur niederländischen Einlagensicherung

Auch in den Niederlanden werden die Einlagen der Anleger durch eine gesetzliche Regelung geschützt. Das dahinter stehenden System nennt sich Grundsicherung und unterliegt der sogenannten kollektiven Garantieregelung (Collectieve Garantieregeling (CGR)). Dabei schützt das System Einlagen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde.

Zur Überwachung der Einlagensicherung gibt es in den Niederlanden eine eigene Aufsichtsbehörde für Banken. Diese wurde zwischen der niederländischen Nationalbank (De Nederlandsche Bank N.V.) und den verschiedenen Verbänden der Kreditwirtschaft ins Leben gerufen. Das Einlagensicherungssystem gilt dabei für jede Bank, die eine Bankzulassung in den Niederlanden besitzt.

Die Aufsichtsbehörde für Einlagensicherheit hat in den Niederlanden weitreichende Befugnisse. Hält ein Kreditinstitut beispielsweise die ihm durch die CGR auferlegten Bestimmungen nicht ein, so ist die Aufsichtsbehörde dazu berechtigt, die entsprechende Banklizenz vorübergehend oder sogar dauerhaft zu entziehen. Derartige Zuwiderhandlungen sind nach niederländischem Recht strafbar.

Grundsätzlich springt die Einlagensicherung bei niederländischen und Banken immer dann ein, wenn die Einlagen der Kunden durch einen Konkurs, die Zahlungsunfähigkeit oder eine Schließung des Institutes nicht mehr zurückgezahlt werden können, bzw. nicht verfügbar sind. Dabei kann es sich auch um eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit handeln, für die keine kurzfristige Lösung in Sicht ist.

Entwicklung der Einlagensicherung in den Niederlanden

Das System zur Einlagensicherung wurde in den Niederlanden in den letzten Jahren und Jahrzehnten mehrfach überarbeitet und verbessert. Schauen wir uns einige diesbezügliche Meilensteine etwas näher an.

Bis im Oktober 2008 gab es in den Niederlanden eine Regelung, nach der Anlagebeträge bis zu einer Höhe von maximal 20.000 Euro automatisch zu 100 Prozent abgesichert waren. Darüber hinaus wurde für Anlagebeträge zwischen 20.000 und 40.000 Euro eine Entschädigung in Höhe von 90 Prozent der Anlagesumme gewährt. Einlagesummen, die über diese Beträge hinausgingen, waren bis Oktober 2008 in den Niederlanden nicht durch die Einlagensicherung erfasst.

Eine Überarbeitung erfuhr das Einlagensicherungssystem in den Niederlanden, als im Jahr 2008 die ersten Anzeichen der Wirtschaftskrise auch innerhalb Europas sichtbar wurden. In dieser Folge gab es eine entsprechende politische Debatte, in deren Rahmen das niederländische Finanzministerium beschloss, die Einlagensicherungsgarantie auszuweiten. Seitdem gibt es für Einlagen bei niederländischen Kreditinstituten eine Einlagensicherungsgarantie über 100 Prozent bis zu einem Maximalbetrag von 100.000 Euro pro Anleger. Damit ist die gesetzliche Grundsicherung der Einlagen in den Niederlanden mit der in Deutschland vergleichbar. Zunächst befristete das Finanzministerium die neue Einlagensicherung auf einen Zeitraum von einem Jahr, danach wurde sie nochmals bis Ende 2010 verlängert.

Da die Europäische Union seit 1. Januar 2011 für ihre Mitgliedstaaten eine einheitliche Einlagensicherung von mindestens 100.000 Euro verlangt, schloss sich die Niederlande dieser Regelung an, wodurch die genannte Sicherungsgrenze zu dem genannten Datum entsprechend verlängert wurde und bis heute unverändert gilt. Damit erfüllen die Niederlande die Vorgaben der EU in Sachen Einlagensicherung in vollem Umfang.

Welche bekannten Banken aus den Niederlanden gibt es, die auch für deutsche Anleger interessant sind?

Innerhalb der Europäischen Union ist es mittlerweile üblich, dass Kreditinstitute ihre Produkte und Leistungen nicht nur im Heimatland, sondern auch in anderen Ländern anbieten. Die Banken der Niederlande machen hier keine Ausnahme. Dabei kristallisierten sich in den letzten Jahren zwei Banken heraus, die inzwischen auch auf dem deutschen Markt stark vertreten sind, und bei denen auch viele deutsche Anleger mittlerweile ihre Einlagen deponiert haben. Diese Banken sind:

MoneYou

Das Kreditinstitut MoneYou ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der niederländischen ABN AMRO. Somit unterliegen die Einlagen der Anleger bei dieser Bank den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung, was natürlich auch für Anleger in Deutschland gilt.

RaboDirect

Die niederländische Rabo Bank ist in Deutschland innerhalb der letzten zwei bis drei Jahre insbesondere mit ihrem Direktbank-Ableger namens RaboDirect bekannt geworden. Deutschen Kunden werden hier besonders günstige Konditionen nicht nur für Girokonten, sondern auch für Anlagekonten – zum Beispiel in Form von Tages- und Festgeldkonten – überboten. Auch die RaboDirect Bank unterliegt somit der niederländischen Einlagensicherung.

Welche Einlagen sind in den Niederlanden nicht abgesichert?

Ähnlich wie in Deutschland sind auch in den Niederlanden nicht alle Einlagen bei Banken und Kreditinstituten durch die staatliche Einlagensicherung abgesichert. Ausgeschlossen sind zum Beispiel:

  • Interbankeneinlagen
  • Eigenmittel von Kreditinstituten.
  • Gelder, die im Zusammenhang mit Geldwäsche stehen.
  • Einlagen von Versicherungsunternehmen, Renten- und Pensionsfonds, Kommunen, Gebietskörperschaften, Verwaltungseinheiten und staatlichen Einrichtungen.
  • Einlagen von Institutionen, die maßgebliche Anteile an dem betroffenen Geldinstitut halten.

Prüfung der niederländischen Einlagensicherung durch die Stiftung Warentest

Im ersten Quartal des Jahres 2015 prüfte die bekannte Verbraucherschutzorganisation Stiftung Warentest die niederländische Einlagensicherung auf Herz und Nieren. Grund dafür waren unter anderem die Sanktionen gegen russische Banken, und diese sind teilweise eng mit niederländischen Kreditinstituten verstrickt. So gehört beispielsweise die Amsterdam Trade Bank zur russischen Alfa-Bank-Gruppe.

Aufgrund der kürzlich gegen Russland verhängten Sanktionen wurde die Einlagensicherheit für Sparer bei niederländischen Banken durch die Stiftung Warentest unter die Lupe genommen. Insbesondere die angesprochene Alfa Bankengruppe in Russland spielte dabei eine ausschlaggebende Rolle. Hier stellten die Verbraucherschützer fest, dass sich die Bankengruppe nicht mehrheitlich im russischen Staatsbesitz befindet und diese daher nicht von den Sanktionen betroffen ist, zumindest nicht direkt. Zudem handelt es sich bei dem niederländischen Kreditinstitut Amsterdam Trade Bank um ein Tochterunternehmen, bei dem die europäischen Vorgaben zur Einlagensicherung greifen.

Somit sind die Einlagen der Anleger bei der Amsterdam Trade Bank zu 100 Prozent bis zu einem Maximalbetrag von 100.000 Euro geschützt, ebenso bei allen anderen Kreditinstituten, die ihren Sitz in den Niederlanden haben. Der russische Mutterkonzern spielt hierbei hinsichtlich der Einlagensicherung keine Rolle.

Die Stiftung Warentest untersuchte und dokumentierte außerdem einen Fall aus der jüngeren Vergangenheit, in dem das System der niederländischen Einlagensicherung erstmals auch in der Praxis zur Bewährung stand. Im Jahr 2009 ging in das niederländische Kreditinstitut DSB in Konkurs und konnte die Einlagen der Anleger nicht mehr zurückzahlen. Daraufhin sprang die niederländische Einlagensicherung ein und zahlte insgesamt rund 3,2 Milliarden Euro an die Geschädigten aus. Koordiniert wurden diese Entschädigungen durch die niederländische Zentralbank. In diesem Beispielfall konnten sämtliche Anleger mit 100 Prozent ihrer Einlagen entschädigt werden. Allerdings mit der Einschränkung, dass es sich hier um Einlagen mit einer Maximalhöhe von 100.000 Euro gehandelt hatte, bei der DSB Bank deponiert waren. Anschließend holte sich die Zentralbank der Niederlande die zur Entschädigung der Sparer verwendeten Gelder wieder von den rund 170 Banken zurück, die sie beaufsichtigt. Hier zeigt sich sehr schön die Grundlage des Entschädigungssystems in den Niederlanden, bei dem die Gemeinschaft aller dem System angeschlossenen Banken bei einer Pleite eines Kreditinstitutes für die Anlegerentschädigung einsteht.

Somit stellte die Stiftung Warentest in ihrem Fazit fest, dass das Einlagensicherungssystem der Niederlande reibungslos funktioniert. Da niederländische Kreditinstitute oftmals sehr gute Zinsen bieten, beispielsweise für Tages- oder Festgeldkonten, sind diese auch für deutsche Verbraucher eine reizvolle Möglichkeit, ihr Gespartes gewinnbringend anzulegen. Die Entwicklung spricht für sich: Alleine die beiden oben genannten niederländischen Kreditinstitute zählen mittlerweile mehr als 750.000 Kunden aus Deutschland.

Die niederländische Einlagensicherung in der Praxis

Genug der Theorie, schauen wir uns nun an, wie die Einlagensicherung in den Niederlanden in der Praxis funktioniert bzw. abläuft. Bei einem Konkurs bzw. Bankrott eines der Einlagensicherung angeschlossenen Kreditinstitutes wird diese Pleite zunächst auf der Internetseite der niederländischen Zentralbank bekannt gegeben. Zusätzlich wird jeder Sparer, der bei der betreffenden Bank eine Einlage getätigt hat bzw. Konto führt, über die Geschehnisse schriftlich informiert.

Den Antrag zum Erhalt einer Anlegerentschädigung müssen in den Niederlanden die Anleger jedoch selbst einreichen. Dafür gibt es eine speziell eingerichtete Internetseite, über die der entsprechende Antrag heruntergeladen und konfiguriert werden kann. Zum Einreichen der Anträge ist eine Frist von drei Monaten festgelegt. Die Anträge müssen in englischer Sprache ausgefüllt werden, da diese Sprache den Standard auf den internationalen Finanzmärkten darstellt.

Nach Einreichen der Anträge werden diese bearbeitet und geprüft. Wird ein Entschädigungsanspruch festgestellt und der Antrag daraufhin bewilligt, erhält der Kunde sein Geld innerhalb von 20 Werktagen zurückgezahlt. Zum Vergleich: In Deutschland wird die Rückzahlungsfrist für Entschädigungen ab Juni 2016 auf sieben Werktage korrigiert. Doch auch in den Niederlanden wird die Rückzahlungsfrist innerhalb der nächsten Jahre stufenweise herabgesetzt. Grund dafür ist eine historische Abstimmung des Europäischen Parlaments im April 2014, im Rahmen derer beschlossen wurde, den Sparern künftig ihr Geld schneller zurückzuzahlen. Die derzeitige Frist liegt bei eben jenen 20 Tagen, die auch die Entschädigungseinrichtung in den Niederlanden in Anspruch nimmt. Ab 2019 darf diese Frist nur noch bei maximal 15 Tagen liegen, ab 2024 muss sie auf sieben Tage reduziert werden. Die genannten Fristen gelten natürlich auch für deutsche Kreditinstitute.

Zusätzlich soll es in Zukunft möglich werden, sogenannte Notzahlungen für die Anleger vorzunehmen. Dabei erhält der Anleger genügend Kapital, um seine Lebenshaltungskosten zu decken, auch wenn über seinen Antrag zur Entschädigung noch nicht abschließend entschieden wurde. Wie hoch die Notzahlungen ausfallen können, darf jeder Mitgliedsstaat selbst festlegen, was auch sinnvoll ist, da sich die Lebenshaltungskosten in den verschiedenen Ländern teilweise deutlich voneinander unterscheiden.

Fazit

Die Niederlande besitzen ein effektives und ausgereiftes Einlagensicherungssystem

Viele Menschen halten die Niederländer für besonders weltoffen und unbefangen. In diesem schönen Land leben unzählige Kulturen weitgehend friedlich miteinander, und den Bürgern werden viele Freiheiten gewährt, die sie in anderen Ländern – Deutschland eingeschlossen – in dieser Form nicht hätten. Bezüglich der Einlagensicherung kommen aufgrund dieser Voraussetzungen bei vielen Sparern jedoch Zweifel auf. Dass diese Zweifel unberechtigt sind, zeigt der genaue Blick auf das Einlagensicherungssystem in den Niederlanden. Zu diesem Ergebnis kam auch die Stiftung Warentest in ihrer ausführlichen Untersuchung der niederländischen Einlagensicherung, die zu Beginn des Jahres 2015 vorgenommen wurde.

Deutsche Sparer können ihr Kapital also beruhigt bei niederländischen Banken anlegen und die damit verbundenen günstigen Konditionen – zum Beispiel für Tagesgeld oder Festgeld – in Anspruch nehmen. Das Kapital ist im Nachbarland genauso sicher wie zuhause in Deutschland!


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