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Wozu dienen Einlagensicherungssysteme?

 

Welche Zwecke verfolgt die Einlagensicherung?

In erster Linie soll die Einlagensicherung dafür sorgen, dass Anleger bei einer Pleite des kontoführenden Kreditinstitutes ihr Kapital nicht oder zumindest nicht komplett verlieren. Im Idealfall ist die Sicherungseinrichtung dabei so angelegt, dass jeder Anleger im Ernstfall zu 100 % entschädigt wird. In Deutschland konnte diese Absicherung bereits bei mehreren Bankenpleiten realisiert werden.

Doch die Einlagensicherung verfolgt noch einen anderen Zweck: Sie dient dazu, beim Zusammenbruch eines Kreditinstitutes eine Panikreaktion der Kunden zu verhindern. Eine solche Panikreaktion besteht in der Regel aus dem massenhaften Abheben hoher Bargeldbeträge, mit dem die Ersparnisse gesichert werden sollen. Durch die Garantie, das komplette Kapital oder zumindest einen Teil davon erstattet zu bekommen, kann die Panikreaktion verhindert bzw. abgemildert werden.

Aus der Erfahrung etlicher Bankenpleiten in den Nachkriegsjahren erwuchs schließlich der Wunsch nach einer zuverlässigen und effektiven Einlagensicherung in Deutschland.

Sind wirklich sichere Spareinlagen nur ein Mythos?

Innerhalb der vergangenen Jahre wurde den Sparern wieder einmal schmerzlich bewusst, dass ihre Einlagen offensichtlich gar nicht so sicher sind wie vermutet. Die Zinsen gehen für fast alle Kapitalanlagen gegen Null und diverse Krisen – z. B. auf dem Immobilienmarkt – bedrohen auch die Stabilität deutscher Banken. Hinzu kommt die Frage, ob wir in Deutschland für die Ausfälle in anderen Ländern, etwa in Griechenland oder Spanien, zukünftig auch noch geradestehen müssen.

Immer wieder wird von Seiten der Kreditinstitute und der Politik betont, dass die Sparerguthaben durch die Einlagensicherungssysteme in Deutschland in praktisch unbegrenzter Höhe unantastbar und sicher seien. Doch stimmt das wirklich?

Fakt ist: Deutschland verfügt über eines der effektivsten und sichersten Einlagensicherungssysteme der Welt. Kleinere Pleiten einzelner Kreditinstitute sollten auch in Zukunft für die deutschen Sparer kein Problem darstellen. Doch was passiert, wenn es zu einer europaweiten Bankenkrise kommt, wie es Ökonomen teilweise für möglich halten? Sind die Guthaben auch dann noch vollständig abgesichert?

Wie wir bereits erfahren haben, gibt es in Deutschland ein zweistufiges System zur Einlagensicherung. Während die gesetzliche Sicherung nur bis zu einem Betrag von 100.000 Euro je Kunde reicht, garantieren die freiwilligen Einlagensicherungsfonds, denen die meisten Privatbanken angeschlossen sind, weitaus höhere Sicherungsgrenzen. Schauen wir uns doch einmal zwei Beispiele an und eruieren, welche effektiven Sicherungsgrenzen sich hier ergeben.

  • Für die Commerzbank errechnet sich eine Sicherungsgrenze von 6,0 Millionen Euro pro Kunde.
  • Die Deutsche Bank legt mit 11,5 Millionen Euro pro Kunde die höchste Sicherungsgrenze in Deutschland vor.

Laut Experten sind diese Sicherungsgrenzen allerdings eher theoretischer Natur. So sickerte im Jahr 2008 eine Information an die Öffentlichkeit durch, nach der die drei großen Einlagensicherungssysteme in Deutschland insgesamt nur eine Einlage von 4,6 Milliarden Euro bereithalten. Demgegenüber steht ein Betrag von 2,9 Billionen Euro, auf den sich sämtliche Einlagen von Privatkunden und Unternehmen in Deutschland belaufen. Dieser Betrag stellt also mehr als das 500-Fache des verfügbaren Sicherungsbetrages in allen Einlagensicherungssystemen dar. Angesichts dieses Missverhältnisses ist die Frage berechtigt, ob die zur Verfügung stehenden Einlagensicherungen für eine große Krise ausreichen würden.

Schauen wir dazu einmal in die Vergangenheit: Innerhalb der letzten 30 Jahre hat die Einlagensicherung in Deutschland problemlos funktioniert. Sämtliche Privatanleger sind bei den betreffenden Bankenpleiten immer zu 100 Prozent entschädigt worden, so der Bankenverband in einer Analyse. Allerdings stand innerhalb der letzten 30 Jahre auch keine europaweite Krise im Raum, die eine ungleich größere Erschütterung des gesamten Bankensystems in allen beteiligten Ländern mitbringen könnte. Diese Erschütterung ergibt sich insbesondere durch die Verflechtung von Politik, Industrie und privaten Anlegern mit den jeweiligen Banken. Sämtliche Instanzen verleihen Geld untereinander. Dadurch kann es passieren, dass der Ausfall eines großen Kreditinstitutes auch die Bilanzen anderer Banken nachhaltig beschädigt, so dass diese ebenfalls mit hinuntergezogen werden. Experten vergleichen dieses Szenario mit einem Flächenbrand, der sich rasend schnell ausbreitet.

Was lässt sich daraus schließen?

Finanzexperten sind sich sicher: Die vorhandenen Einlagensicherungssysteme würden einen europaweiten Zusammenbruch des Bankensystems nicht auffangen können. Allerdings kann man auch davon ausgehen, dass in diesem Fall der Staat Hilfe leisten würde. „Die Folgen für das Gemeinwesen wären in einem solchen Fall desaströs, so dass der deutsche Staat zumindest eine Großbank nicht so einfach pleite gehen lassen würde“, so ist sich Jürgen Kurz von der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) sicher.

Sparer sollten sich allerdings darüber bewusst sein, dass auch die vergleichsweise hochwertige Einlagensicherung in Deutschland einige Tücken bereithält. So hat der Kunde beispielsweise bei privaten Einlagensicherungssystemen keinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Einlagensicherung nicht für Fremdwährungskonten gilt, auf denen sich Einlagen in Nicht-EU-Währungen befinden.

Und noch ein weiterer Umstand macht Sparern wie Experten Sorgen: In den nächsten Jahren wird die Sicherungsgrenze des freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sukzessive herabgesetzt, bis sie im Jahr 2025 nur noch 437.500 Euro beträgt (Mindestentschädigung). Statt 30 % des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank entspricht diese Summe dann nur noch 8,75 %.

Einen Ausnahmefall bilden hier die Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Sie sind nicht Mitglied in der gesetzlichen Einlagensicherung in Deutschland. Stattdessen kommt hier die sogenannte Institutssicherung zum Einsatz. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame Sicherungseinrichtung des Bankenverbunds, bei der jeweils alle übrigen Mitglieder einspringen, falls eine Bank in Schwierigkeiten gerät.

Mit dieser Strategie soll von vornherein vermieden werden, dass es innerhalb des Verbundes zu einer Bankenpleite kommt. Daher gibt es bei der Institutssicherung auch keine festgelegte Entschädigungsgrenze, wodurch – zumindest auf dem Papier – eine Einlagensicherung in unbegrenzter Höhe entsteht.

Die Sicherungseinrichtungen der Sparkassen und Genossenschaftsbanken gliedern sich wie folgt:

Sicherungseinrichtung Angehörende Kreditinstitute
Haftungsverbund der Sparkassen-Finanz-gruppe im Deutschen Sparkassen- und Giroverband Sparkassen, Landesbanken, Landes-bausparkassen, Deka Bank
Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken Alle Genossenschaftsbanken

Einlagensicherungssysteme in anderen Ländern

Unsere Nachbarländer weisen ähnliche Einlagensicherungssysteme wie in Deutschland auf. So gibt es beispielsweise in Österreich insgesamt fünf Sicherungseinrichtungen, wobei jede Bank, die ihren Hauptsitz innerhalb Österreichs hat, einer dieser fünf Einrichtungen angehören muss. Die Einlagensicherung beträgt in Österreich seit Anfang 2010 einheitlich 100.000 Euro. Dass diese Einlagensicherung wirklich notwendig ist, zeigte sich anhand von gleich vier Bankenpleiten, die das Alpenland in den letzten 20 Jahren verkraften musste. In diesem Zuge hatte die österreichische Einlagensicherung insgesamt 140 Millionen Euro aufzubringen, um alle betroffenen Anleger zu entschädigen.

In der Schweiz ist eine gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Schweizer Franken vorgesehen, was etwa 95.000 Euro entspricht. Allerdings gibt es hier eine gedeckelte Obergrenze, die 6 Milliarden Schweizer Franken beträgt. Somit kommt es auf die Zahl der betroffenen Anleger an, auf welche Höhe sich die Einlagensicherung letztendlich beläuft. Nur bei max. 60.000 Anlegern kann die volle Entschädigungssumme ausgezahlt werden. Wäre dagegen eine Million Anleger betroffen, würde sich die Entschädigungssumme auf vergleichsweise geringe 6.000 Franken reduzieren.

Mehr zur Einlagensicherung in Österreich und der Schweiz erfahren Sie weiteren Artikeln auf Tagesgeld.de.

Auch europaweit und demnach länderübergreifend wurde in den letzten Jahren an der Einlagensicherung gearbeitet. Ausschlaggebend ist hier die Richtlinie 2009/14/EG der Europäischen Union, nach der die EU-Mitgliedsstaaten seit 31. Dezember 2010 eine Mindestgarantie von 100.000 Euro gewähren müssen. Es steht jedoch jedem Mitgliedsstaat frei, in der nationalen Gesetzgebung bessere Konditionen zu verankern.

Fazit

Ohne eine wirkungsvolle Einlagensicherung wäre jede Kapitalanlage für den Anleger eine riskante Sache. Zahlreiche kleinere Bankenpleiten in Deutschland und im Ausland haben in den letzten Jahren deutlich darauf hingewiesen, wie wichtig das Thema Einlagensicherung ist. Allerdings sind auch die Möglichkeiten einer ausgefeilten Einlagensicherung begrenzt und können eine europa- oder sogar weltweite Bankenkrise höchstwahrscheinlich nicht komplett kompensieren. In diesem Fall kann nur noch ein Intervenieren seitens des Staates helfen.

Trotzdem ist die Einlagensicherung eine solide und absolut notwendige Sache. Es kann daher jedem Verbraucher nur empfohlen werden, vor Abschluss einer Kapitalanlage zunächst zu prüfen, inwieweit sein Kapital beim betreffenden Kreditinstitut abgesichert ist.

Auf dieser Webseite erfahren Sie alles Wissenswerte über die Einlagensicherung sowohl in Deutschland als auch in anderen europäischen Ländern. Sie werden die Möglichkeiten und die Grenzen der verschiedenen Systeme kennenlernen und herausfinden, welche Einlagensicherung perfekt auf Ihre Anlage zugeschnitten ist. Auch die kleinen Tricks werden wird ausführlich behandeln, z. B. wie Sie Ihre Einlage so verteilen, dass sie in jedem Fall zu 100 % abgesichert ist – auch bei hohen Beträgen.

 


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