Warum sind Nominal- und Effektzins unterschiedlich?
Manche Tagesgeldkonten weisen unterschiedliche Zinsbeträge bei Nominalzins und Effektivzins aus. Der Effektivzins ist dann etwas höher als der Nominalzins. Grund für diesen Unterschied ist die unterjährige Zahlungsweise des Guthabenzinses. Was bedeutet dies?
Der Nominalzins gibt den Zinssatz für ein Jahr an. Er entspricht dem Effektzins, wenn die Zinszahlung einmal im Jahr erfolgt. Bei Tagesgeldkonten ist dies in der Regel am Ende des Kalenderjahres.
Einige Banken schreiben die Zinsen mehrfach im Jahr – zum Beispiel vierteljährlich oder auch monatlich – auf dem Tagesgeldkonto gut. Mit der Zinsgutschrift erhöht sich der Anlagebetrag auf dem Konto, der für die nächste Zinsperiode verzinst wird. Demzufolge wird die folgende Zinszahlung etwas höher ausfallen als die letzte Zinszahlung (sofern keine Aus- oder Einzahlungen erfolgen). Dieser Zinseszinseffekt wird beim Ermitteln des Effektivzinses berücksichtigt, weshalb der Zins dann höher als der Nominalzins ist.
Ein Beispiel:
Anlagebetrag: 10.000 Euro für 12 Monate
Zinssatz: 2,70 % p.a. = Nominalzins
Zinsgutschrift: vierteljährlich
Anlage am 01. Januar | 10.000 Euro | Zinsen 67,50 Euro |
Guthaben am 31. März | 10.067,50 Euro | Zinsen 67,96 Euro |
Guthaben am 30. Juni | 10.135,46 Euro | Zinsen 68,41 Euro |
Guthaben am 30. September | 10.203,87 Euro | Zinsen 68,88 Euro |
Guthaben am 31. Dezember | 10.272,75 Euro | Zinsen für ein Jahr gesamt 272,75 Euro |
Effektiver Zins = 272,75 Euro x 100/10.000 Euro | ||
= 2,73 % Effektivzins, bei einem Nominalzins von 2,70 % |
Wenn die Zinszahlung nur einmal jährlich zum 31. Dezember erfolgen würde, beliefe sich der Guthabenzins auf 270 Euro. Der Effektivzins würde dann dem Nominalzins entsprechen.
Je höher der Guthabenzins desto höher ist die Differenz zwischen Nominal- und Effektivzins bei unterjähriger Zahlungsweise.