Im Rahmen der Prokon-Pleite musste sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) viel Kritik gefallen lassen, sie hätte ja schon seit Jahren gewusst, was bei dem Windparkfinanzierer im Argen lag – und dennoch nichts getan. Die BaFin wies die Kritik dann zurück mit ihrer mangelnden Kompetenz in diesem Bereich. Und reichte den Schwarzen Peter damit an die Bundesregierung weiter. Und genau diese regiert jetzt, zumindest das Verbraucherschutzministerium des Bundes will jetzt Hand anlegen an die Vorgaben für die Finanzaufsicht und ihr wesentlich mehr Kompetenzen als bisher geben.
BaFin muss „einschreiten dürfen“ können
Bei den Geschäftsgebaren von Prokon waren der BaFin noch die Hände gebunden, dies könnte sich jedoch bald ändern. Laut einem Interview des jetzigen Staatssekretärs und einstigen Vorstands des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Gerd Billen, mit der „Süddeutschen Zeitung“„müsste die Bafin einschreiten dürfen“, wenn es eindeutige Hinweise darauf gäbe, dass etwas falsch läuft bei einem Unternehmen oder einem Produkt. Dadurch will das Bundesministerium die BaFin entsprechend mit mehr Einfluss versehen, damit die Finanzaufsicht in Zukunft reagieren kann und nicht tatenlos zusehen muss, wie Anleger ins Verderben gestürzt werden, wie es bei Prokon der Fall war.
Billen fordert in der „Süddeutschen“ deshalb eine klare Vorgehensweise der BaFin, wenn diese feststellt, dass irgendwo etwas falsch läuft: „Beispielsweise in dem sie den Vertrieb des Produkts nur noch an professionelle Investoren zulässt oder indem sie Bußgelder verhängt.“ Und: die BaFin soll zugleich zur Anlaufstelle werden, wie es bei der Bundesnetzagentur längst der Fall ist. Gerd Billen dazu: „Dort können Verbraucher sich melden, wenn sie etwa von unerlaubter Telefonwerbung belästigt wurden.“
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Darf die BaFin in Zukunft Bußgelder verhängen?
Bislang hat die Finanzaufsicht wenig Handhabe, wenn bei einem Finanzprodukt etwas nicht stimmt oder bei dem ausgebenden Unternehmen etwas im Argen ist. Dies könnte sich bald ändern. Ähnlich wie bei der Bundesnetzagentur soll die BaFin im Falle von sich häufenden Hinweisen Ermittlungen aufnehmen und auch Bußgelder verhängen dürfen. Der Justiz-Staatssekretär in der „Süddeutschen“ dazu: „Etwa so könnte das bei der BaFin auch laufen. Bislang kann sich der einzelne Anleger doch gar nicht wirklich wehren, wenn er das Gefühl hat, dass bei einer Firma oder einem Produkt etwas nicht stimmt. Und ein Schneeballsystem zu erkennen, ist für den Einzelnen ohnehin so gut wie unmöglich.“
Arbeitsgruppe will Abschlussbericht bald vorlegen
Die Anlegerskandale der jüngsten Vergangenheit haben endlich ihre Wirkung gezeigt und auch die Bundesregierung zum Nachdenken gebracht. Deshalb wurde eine Arbeitsgruppe aus dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesjustizministerium zusammengestellt, die nun dabei ist, die Skandale aufzuarbeiten, um dadurch klar erkennen zu können, was in Zukunft getan werden muss, um solche Skandale zu verhindern bzw. Gefahren für Anleger frühzeitig erkennen.
Noch in diesem Monat soll es zu einer Vorlage des abschließenden Berichts der Arbeitsgruppe kommen, möglicherweise sogar noch vor Ostern, wie die „Süddeutsche“ weiter berichtet. Dann wird sich hoffentlich zeigen, inwieweit die BaFin eine Erweiterung ihrer Kompetenzen erhalten könnte und welche rechtlichen Änderungen dazu gegebenenfalls noch vorgenommen werden müssen.
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Der Weg, der damit beschritten werden wird, ist wohl einer der wichtigsten überhaupt, der je in Sachen Anlegerschutz in Deutschland unternommen wurde. Werden doch damit hoffentlich auch Türen geschlossen für Unternehmen, die schon mit einer reinen Betrugsabsicht bestimmte Finanzprodukte unters Volk bringen, damit absahnen und dann den Laden irgendwann wieder dicht machen – und die Anleger schauen dann in die Röhre, weil es über die Insolvenzmasse dann oft nur noch wenig bis gar nichts mehr zu holen gibt für sie.