In den letzten Wochen wurde die Verunsicherung der deutschen Sparer immer größer. Erst kam der Internationale Währungsfonds mit der Forderung, eine Vermögensabgabe von 10 Prozent einzuführen, um den Schuldenstand in der Euro-Zone deutlich zu senken, dann folgte auch noch eine weitere Senkung des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank. Das eine: eine offensichtliche Enteignung der Sparer, das andere eine indirekte Enteignung der Sparer, auch wenn die Kritik an der Leitzinssenkung bereits mehrfach zurückgewiesen wurde. Doch eine großflächige Sparerenteignung droht und für viele stellt sich deshalb, verständlicherweise, die Frage, ob das Tagesgeld trotzdem noch sicher ist.
Hierfür sind zwei Punkte wichtig, die getrennt voneinander betrachtet werden sollte, da hier zwei verschiedene Faktoren zum Tragen kommen. Das eine ist eine mögliche Zwangsabgabe auf alle Vermögenswerte, egal ob Tagesgeld, Sparbuch, Immobilien und zahlreiches mehr. Das andere ein Zinssatz, der als Maßstab für die Höhe der Sparzinsen gilt. Damit ist das eine, die mögliche Zwangsabgabe, eine direkte Enteignung, über die Enteignung der Sparer durch den niedrigen Leitzins und in der Folge den Minizinsen streiten sich jedoch noch Notenbanker, Banken, Sparer, Experten wie auch Verbraucherschützer. Die Meinungen bei diesem Thema sind sehr geteilt – und gehen weit auseinander.
Doch während der Leitzins nur eine Vorgabe ist, für deren Umsetzung es keine rechtliche Handhabe gibt – in der Folge einer Leitzinssenkung müssen die Sparzinsen und die Kreditzinsen nicht sinken, wie sie im Falle einer Erhöhung des Leitzinses auch nicht steigen müssen, sieht dies bei einer Zwangsabgabe anders aus.
Hier kommt der Gesetzgeber zum Tragen, der von oben die Grundlage schafft, damit eine solche Abgabe von Vermögen jedweder Art überhaupt möglich ist. Doch ob dies dann auch vor dem Verfassungsgericht standhalten würde, ist eine andere Frage, denn auf Spareinlagen wie auch auf Sichteinlagen gilt in Deutschland wie auch in den anderen Staaten der Euro-Zone (und der gesamten EU) eine Gesetzliche Einlagensicherung. Bereits einmal sollte diese umgangen werden: bei der Rettung der Banken in Zypern. Erst war eine Abgabe auf alle Einlagen bei den betroffenen Banken geplant, nach dem Aufschrei in den Medien ruderten die Verantwortlichen dann zurück und die Zwangsabgabe wurde nur noch für Einlagen über 100.000 Euro erhoben.
Dies könnte schon ein deutlicher Hinweis darauf sein, dass es mit der vom IWF und inzwischen auch von deutschen Politikern geforderten Zwangsabgabe kaum möglich sein dürfte, jeden Euro mit 10 Prozent zu besteuern, der irgendwo auf der Bank liegt. Die Grenze der Gesetzlichen Einlagensicherung ist nun mal per Gesetz in der ganzen Europäischen Union verankert, dies einfach auszuhebeln, dürfte nicht so einfach und vor allem verfassungsrechtlich sehr bedenklich sein. Das Tagesgeld ist damit, mit heutigem Stand, zumindest bis zur Höhe der 100.000 Euro-Marke, der gesetzlichen Absicherung, sicher. Bei Beträgen darüber hinaus könnte es schon schwieriger werden, wenn eine solche für alle verpflichtende Abgabe kommt.