Die Abgeltungssteuer

Was Sie beachten müssen

Die neue Abgeltungssteuer, die zum 01.01.2009 in Kraft treten soll, hat schon jetzt im Bereich der Geldanlage viel verändert. Anlagen, die als sicher und ertragreich galten, sind seit Bekanntgabe der Reformen neu zu bewerten. Gleiches gilt für Anlagen, die vor der Abgeltungssteuer als eher uninteressant galten.

Im Folgenden wollen wir Ihnen einen Überblick verschaffen, was die neue Abgeltungssteuer bedeutet und wo Sie sich über abgeltungssteuersichere Anlagen informieren können.

Was heißt „Abgeltungssteuer“?

Die neue Abgeltungssteuer wurde als weitgehend anonyme Quellensteuer eingerichtet. Dabei führt die Bank oder das Kreditinstitut, das das Depot des Kunden verwaltet, die fälligen Steuern direkt an das Finanzamt ab – sie werden also direkt an der Quelle erhoben. Die Steuerpflicht für diese Einkünfte ist damit abgegolten, so dass sie nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden müssen. Die Abgeltungssteuer ersetzt damit die Kapitalertragssteuer.

Wann muss ich Abgeltungssteuer bezahlen?

Die Abgeltungssteuer wird für alle Einkünfte aus Vermögen wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fällig, wobei für einzelne Anlageprodukte durchaus Unterschiede bestehen.

Die Steuer beträgt immer 25%, die abgezogen werden, sobald die jährlichen Einkünfte den Sparerpauschbetrag von 801,00 Euro für Alleinstehende bzw. 1602,00 Euro für Paare überschreiten.

Sollte die persönliche Einkommenssteuer unter 25% liegen, kann man beantragen, Kapitalerträge statt über die Abgeltungssteuer wie früher mit der Einkommenssteuer zu veranlagen. Dies dürfte sich vor allem für Geringverdiener und Rentner lohnen.

Welche Abgeltungssteuer-Abzüge gibt es?

Im Gegensatz zu früheren Regelungen werden Werbungskosten nicht mehr als Abgeltungssteuer-Abzüge anerkannt, sondern nur noch der oben genannte Sparer-Pauschbetrag.

Da die Besteuerung von Kapitalerträgen und anderen Einkommensarten getrennt wird, können Verluste aus Kapitalanlagen auch nur noch bei Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen als Abgeltungssteuer-Abzüge geltend gemacht werden. Verluste aufgrund gesunkener Aktienkurse können sogar nur mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen verrechnet werden.

Für alle vor 2009 erworbenen Anlagen gilt allerdings eine Übergangsfrist bis 2013, während der Verluste noch nach dem altem Modell abgerechnet werden können.

Worauf muss ich achten, um meine Anlagen „abgeltungssteuersicher“ zu machen?

Um Ihr Portfolio an die neue Abgeltungssteuer anzupassen, sollten Sie sich ganz genau informieren, welche Anlageformen bis zu welchem Stichtag noch nach dem alten Modell versteuert werden können. Im Einzelfall ist dann zu prüfen, ob sich die Abgeltungssteuer-Umstellung für Ihr Produkt positiv oder negativ auswirkt.

Sollte Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz unter 25% liegen, sollten Sie außerdem prüfen, inwiefern sich ein Antrag auf Veranlagung in der Einkommenssteuererklärung lohnt.

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