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Tagesgeldkonto eröffnen

Einführung

Einige Menschen sind der Ansicht, dass es praktischer ist, möglichst viel Kapital auf dem Girokonto zu belassen. Das garantiert eine hohe Flexibilität. Doch das Problem daran ist, dass diese Gelder kaum verzinst werden. Das wiederum führt zu einem realen Kapitalverlust, da aufgrund der fehlenden Zinszahlung kein Zinsausgleich zur Inflation stattfindet. Wer Geld jederzeit verfügbar parken oder ansparen möchte, sollte deshalb zum Beispiel ein Tagesgeldkonto nutzen. Aufgrund der aktuellen Zinssituation an den Geld- und Kapitalmärkten ist der dafür gezahlte Zins zwar relativ niedrig. Dennoch ist das Tagesgeldkonto eine äußerst flexible Anlageform. Jederzeit können Ein- und Auszahlungen stattfinden. Gebühren für die Kontoführung oder sonstige Kosten existieren in der Regel nicht. Auf Wunsch kann ein Kontoinhaber auch regelmäßig einzahlen – per Dauerauftrag vom Girokonto. Ein solcher Dauerauftrag stellt jedoch keine vertragliche Verpflichtung zur Zahlung dar. Die dabei vereinbarte Sparrate kann jederzeit unkompliziert geändert werden. Das auf einem Tagesgeldkonto hinterlegte Kapital unterliegt natürlich keinerlei Schwankungen. Ein Verlustrisiko besteht demnach nicht.

Zur Kontoeröffnung notwendige Unterlagen und Formalitäten

Im Rahmen der Kontoeröffnung eines Tagesgeldkontos sind vertragliche Formalitäten notwendig. So wird ein Kontoeröffnungsvertrag geschlossen, in dem alle gängigen Regelungen rund um das Konto erwähnt sind. Im Falle es Tagesgeldkontos sind diese allerdings nicht besonders umfangreich. Sie umfassen im Wesentlichen den Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditinstitutes. Zudem wird häufig auf separate Bedingungen für den Sparverkehr hingewiesen. Eine wichtige Regelung bezüglich Sparbücher stellt dabei die dreimonatige Kündigungsfrist dar, auf die ebenfalls ein entsprechender vertraglicher Hinweis erfolgt. Bei Gemeinschaftskonten wird zudem festgehalten, in welchem Rahmen Verfügungen zulässig sind. In einigen ist von den Kontoinhabern ausschließlich Gemeinschaftsverfügung gewünscht. Auch dies ist im Kontovertrag verzeichnet. Neben den Daten des Kontoinhabers sind gegebenenfalls auch die Daten seiner gesetzlichen Vertreter im Kontovertrag enthalten.

Neben dem geschlossenen Kontovertrag, den der Kontoinhaber unterschreiben muss, besteht für das Kreditinstitut immer die Pflicht zur Legitimation. Denn laut Abgabenordnung dürfen keine Konten auf fiktive Namen eröffnet werden. Dies ist der Grund dafür, dass Banken und Sparkassen bei Kontoeröffnungen immer die Ausweisvorlage verlangen. Natürlich neben der Tatsache, dass Kreditinstitute sicherstellen müssen, dass die anwesende Person auch tatsächlich der zukünftige Kontoinhaber ist. So sollen mögliche Betrugsfälle und Geldwäsche verhindert werden. Der Antragsteller muss deshalb immer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung vorlegen.

Die Eröffnung eines Tagesgeldkontos – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Identifikation und Legitimation des Antragstellers

Banken und Sparkassen dürfen keine Konten auf fiktive Kundennamen führen. Das regelt die sogenannte Abgabenordnung. Diese verpflichtet Kreditinstitute im Rahmen einer Kontoeröffnung zur Identifikation und Legitimation des Antragstellers. Aus diesem Grund verlangen die Institute einen Personalausweis des Antragstellers. Dieser muss gültig und darf nicht abgelaufen sein. Ersatzweise ist die Vorlage eines Reisepasses mit amtlicher Meldebestätigung möglich. Auch diese Dokumente dienen zusammen als vollständige Legitimation.

Schritt 2 – Hinterlegung des Antragstellers als Kunden

Im Rahmen des ersten Schrittes – der Identifikation und Legitimation des Kunden – fällt dem Kreditinstitut auf, ob der Antragsteller bereits Kunde des Hauses ist. Falls das nicht so ist, muss zunächst ein entsprechender Datensatz erstellt werden. Diese „Kundenregistrierung“ enthält alle persönlichen Daten und dient auch für eventuelle zukünftige Kontoeröffnungen. Später muss keine weitere Hinterlegung der Kundendaten mehr erfolgen.

Schritt 3 – Erstellung und Unterschrift des Vertrages

Ist der gegebenenfalls als Neukunde auftretende Antragsteller registriert, kann die eigentliche Kontoeröffnung erfolgen. Dazu wird ein Kontoeröffnungsvertrag erstellt, den der Kunden unterschreiben muss. Im Kontovertrag zum Tagesgeldkonto sind einige wesentliche Regelungen festgehalten – so zum Beispiel die – nur bei Sparbüchern geltende – gesetzlich verankerte dreimonatige Kündigungsfrist. Diese betrifft (allerdings nur bei Sparbüchern) alle Verfügungen ab einem Betrag von 2.000 Euro je Kalendermonat. Werden insgesamt höhere Beträge verfügt, werden sogenannte Vorschusszinsen berechnet. Neben der Kündigungsfrist enthält der Kontovertrag Hinweise auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditinstitutes. Auch auf gegebenenfalls gültige weitere Bedingungen wird hingewiesen. Letztlich versichert der Antragsteller, dass er für eigene Rechnung handelt, also für sich selbst. Andernfalls sind Begünstigte zu benennen.

Schritt 4 – Ausstellen der Sparurkunden bzw. des Buches

Ist der Kontovertrag unterschrieben und alle systemseitigen Eingaben vom Mitarbeiter des Kreditinstitutes vorgenommen, wird schließlich die Sparurkunde für den Kontoinhaber erstellt. Dieser Vorgang wird meist vom Kassenbereich einer Bankfiliale vorgenommen, wobei die meisten Häuser klassische Sparbücher anbieten. Das Tagesgeldkonto muss grundsätzlich bei jeder Verfügung vorgelegt werden. Auch Gutschriften sollten immer sofort eingetragen werden, wobei diese prinzipiell auch ohne Buchvorlage durchgeführt werden.

Schritt 5 – Gegebenenfalls einen Freistellungsauftrag stellen

Da es sich bei Tagesgeldkonten und Sparbüchern um verzinsliche Geldanlagen handelt, sollte ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Dieser ermöglicht jährlich bis zu 801 Euro (Alleinstehende) bzw. 1602 Euro (zusammen veranlagte Ehegatten) steuerfreie Zinserträge. Für die Hinterlegung eines Freistellungsauftrages benötigen Kreditinstitute ab 2012 die persönliche Steueridentifikationsnummer der Steuerpflichtigen.

Kontoführungsgebühren, Risiken und Startguthaben

Ein Tagesgeldkonto zu besitzen, kann für Bank- und Sparkassenkunden nicht von Nachteil sein, da dafür keinerlei Gebühren erhoben werden oder sonstige Kosten entstehen. Vielmehr handelt es sich um eine Geldanlage, deren Anlagebetrag nicht schwanken kann. Der Anlageerfolg ist somit planbar. Der Sparer erhält einen Zinssatz, der den verfügbaren Kapitalanlagen entspricht. Der größte Vorteil des Tagesgeldkontos liegt oftmals nicht im Ertrag, sondern in seiner Flexibilität. Kontoinhaber bzw. Bevollmächtigte können jederzeit verfügen.

Schließung eines Tagesgeldkontos

Wer ein Tagesgeldkonto besitzt, geht keinerlei Verpflichtungen ein. Zumindest, sofern kein separater Sparvertrag daran geknüpft ist. Ein normales Tagesgeldkonto kann völlig flexibel zur Ansparung, aber jederzeit auch für Auszahlungen genutzt werden. Aus diesem Grund ist auch seine Schließung an keinerlei Fristen geknüpft. Sparbücher können jederzeit und ohne Angabe von Gründen geschlossen werden. Bei Schließung erhält der Kontoinhaber die anteilig fürs laufende Kalenderjahr angefallenen Sparzinsen, sodass der eigentliche Auszahlungsbetrag höher ist als der bis zum Tag der Schließung im Buch vermerkte Kapitalstand.

Der Gesamtbetrag kann entweder bar verfügt oder einem bestimmten Giro- bzw. Sparkonto gutgeschrieben werden. Wichtig: Wie die Kontoeröffnung kann auch die Kontoschließung lediglich vom Inhaber des Sparkontos vorgenommen werden. Bevollmächtigte dürfen dieses Rechtsgeschäft nicht vollziehen. Zudem ist die Vorlage des Tagesgeldkontos nötig – wie es grundsätzlich auch bei Abhebungen der Fall ist.

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