Der Beratungsbedarf von Anlegern ist groß. Selbst bei schlichten Fragen wie der nach der Höhe des Betrags, den man im Monat zurücklegen sollte, sind viele Deutsche verunsichert. Bei schwierigeren Fragen hört es vollends auf, die Sparer verfallen in Schreckstarre und investieren rein defensiv. Dadurch entgeht ihnen Rendite.
Das Vertrauen in die Institutionen, die diese Unsicherheiten beseitigen sollten, ist nach wie vor gering. Immer wieder erscheinende Berichte über schweres Fehlverhalten wie Insidergeschäfte und Verstrickungen von Banken, Wirtschaftsjournalisten, Ratingagenturen und Wissenschaftlern tragen hierzu bei.
Zuletzt geriet die Postbank in die Kritik von Anlegern, die behaupten, sie seien um den Jahreswechsel 2009/2010 von der Bank im Zusammenhang mit einem südafrikanischen Immobilienfonds falsch beraten worden. In diesem Fall erhielt die Postbank eigenen Angaben zufolge von der Fondsvertriebsgesellschaft eine Provision von 15%. Das Provisionssystem ist Verbraucherschützern ein besonderer Dorn im Auge, da ein Produkt, das für die Bank wegen einer hohen Provision besonders lukrativ ist, unter Umständen für den Verbraucher überhaupt nicht das richtige ist.
Anlagen: leicht vermeidbare Klippen
Anleger können bei falscher Beratung schnell finanzielle Schwierigkeiten bekommen. Kurs- und Totalverluste sind natürlich das, woran der Anleger als erstes denkt. Aber auch Gebühren für Transaktionen, Fonds-Management oder Ausgabeaufschläge zehren an der Rendite und dem Vorsorgekapital der Anleger. Gebühren verstecken sich trotz der verbesserten Vorschriften zum Verbraucherschutz weiterhin gerne im Kleingedruckten oder werden von schlechten Beratern verschleiert. Was für Geldanlagen gilt, gilt dabei ebenso auch für Versicherungen: sinnlose Versicherungen, überhöhte Kosten, Fallstricke in den Paragrafen können auch hier dem Verbraucher unterkommen.
Bei schlechter Beratung oder Verträgen, die nicht im Sinne des Kunden liegen, sind zwar die Verbraucherrechte verbessert worden und Berater teils schadenersatzpflichtig, allerdings ist das erstens mit Scherereien verbunden, und zweitens kann dem Kunden bei grob fahrlässigem Handeln eine Mitschuld zugewiesen werden, so dass das Gesetz das Mitdenken, wie immer und überall, nicht ersetzt.
Lösungen für die Beratungsmisere sind beispielsweise sogenannte all-in-Honorarmodelle, bei denen die Bank einen festgelegten Bruchteil der Anlagesumme als Honorar erhält und damit ein ebensogrosses Interesse an einer hohen Rendite hat wie der Anleger, sowie die Honorarberatung. Bei der Honorarberatung wird der Berater vom Kunden bezahlt, allerdings knausern viele Kunden bei der Beratung oder können sich die hohen Stundensätze schlicht nicht leisten. Selbstinformation übers Internet und andere Medien und mündige Konsumentenentscheidungen sind letztlich unverzichtbare Bausteine des Entscheidungsprozesses für eine Anlage.
Redaktion (07.03.2011)