25% auf Kapitalerträge
Die lang bestehenden Forderungen nach Vereinfachung des deutschen Steuergesetzes haben einen kleinen Erfolg erzielt: Die Abgeltungssteuer muss seit dem 1.1.2009 auf alle Einkünfte aus Kapitalerträgen gezahlt werden. Zu den Kapitalerträgen gehören die Zinsen auf einem Konto (Giro, Tagesgeld, Festgeld) und Einkünfte aus Kapitalanlagen wie Fonds, Aktien und ähnlichen Wertpapieren. Die bisher geltende Kapitalertragssteuer wird durch die Abgeltungssteuer gänzlich ersetzt.
Der Vorteil der neuen Abgeltungssteuer ist die einfache Struktur und Berechenbarkeit der Steuer. Sie beträgt grundsätzlich 25% wie auch schon zuvor die Kapitalertragssteuer. Sie ist im Gegensatz zur bisherigen Kapitalertragssteuer einkommensunabhängig. Das bedeutet eine Erleichterung für die Besserverdienenden. Für Anleger, deren persönlicher Einkommenssteuersatz darunter liegt, gibt es im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs eine Möglichkeit des Ausgleichs.
Der Sparer-Freibetrag heißt jetzt Sparer-Pauschbetrag
Vereinfachend ist die Fälligkeit der Steuer geworden: Wurde bisher noch nach Erträgen aus Kursgewinnen (steuerfrei) und auf Wertpapieranlagen gezahlte Zinsen oder Dividenden unterschieden (steuerpflichtig) so ist diese Unterscheidung nun aufgehoben.
Alle bisher bestehenden Freistellungsaufträge haben weiterhin Bestand und können auch weiterhin in der bisher bekannten Form vereinbart werden. Allerdings gibt es eine kleine Namensänderung. Die bisher als Sparer-Freibetrag bekannten steuerfreien Jahreserträge der Kapitalanlagen werden seit 2009 als Sparer-Pauschbetrag bezeichnet. Diese wurden erhöht. Im Jahr 2009 sind es für den Single 801 Euro steuerfrei und für Ehepaare 1602 Euro. Das sieht auf den ersten Blick nach einer direkten Entlastung des Steuerzahlers durch die Abgeltungssteuer aus, erklärt sich auf den zweiten Blick aber wie folgt am Beispiel eines Singlehaushaltes: Der Werbungskostenpauschbetrag wurde gestrichen. Er betrug 51 Euro. Der bis Ende 2008 geltende Sparer – Freibetrag betrug 750 Euro. Zusammen sind das 801 Euro und dies entspricht dem aktuellen Sparer – Pauschbetrag.
Die Abgeltungssteuer stellt damit folglich zwar keine direkte Steuererleichterung dar, jedoch eine Steuervereinfachung.
Was bleibt für wen unterm Strich?
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag auf Erträge aus Kapitalanlagen haben weiterhin Bestand. Mit anderen Worten heißt das: Unter Miteinbeziehung des Inflationsverlustes muss eine Anlage knapp über 4 Prozent bringen, um überhaupt am Ende eines Anlagejahres noch den Ausgangswert darzustellen.
Des Weiteren wurde für 2009 die Spekulationsfrist abgeschafft, was im Klartext bedeutet, dass nun alle Einkünfte dieser Art unabhängig vom Anlagezeitraum besteuert werden. Dies betrifft auch die Anlagen, die gezielt zur Rentenvorsorge angelegt werden. Bisher betrug diese Spekulationsfrist lediglich ein Jahr. Für bereits bis zum 31.12.2008 abgeschlossene Verträge gilt noch die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Steuerbefreiung auf langfristige Anlagen.
Dies bedeutet nur in dem Fall eine Erleichterung, wenn man vorrangig mit Anlagen unter einem Jahr gearbeitet hatte und dafür 30 % an Steuern abgeben musste (Daytrader, Börsenspekulanten, etc.). Gleichartige Erträge können wie gewohnt mit Verlusten verrechnet werden.