Noch bevor sich der Bundestag dieses Jahr in die Sommerpause verabschiedet will die Bundesregierung durch legislative Maßnahmen mehr Sicherheit und Transparenz für Privatanleger gewährleisten. So sollen im Fall falscher Beratung zukünftig härtere Strafen gegen Berater verhängt werden können. Auch die Aufsichtsbehörde BaFin soll mehr Mittel in die Hand bekommen, darunter die Befugnis, gegen Banken Geldstrafen verhängen zu dürfen, wenn diese gegen die neuen Spielregeln verstoßen.
Bei „wiederholten Verstößen“ soll gegen einzelne Mitarbeiter der Banken sogar eine Art Zeitstrafe verhängt werden dürfen. Eine weiteres Hauptanliegen der BaFin: Die bereits eingeführten Beratungsprotokolle für Beratungsgespräche der Banken, bei denen es nach wie vor Probleme gibt, sollen weiter verbessert werden. Hierfür führt die BaFin in großem Umfang Stichproben durch.
Hin zu besserem Verbraucherschutz
Verbraucherschutzministerin Aigner verfolgt weiterhin die Einführung des standardisierten „Beipackzettels“ für Finanzprodukte. Der Beipackzettel soll auf wenigen Seiten die wichtigsten Kenndaten der Produkte verständlich darstellen. Ende Februar hat nun der Bundesverband deutscher Banken einen Prototyp dieses Produktinformationsblatts vorgestellt, der von Aigner wohlwollend aufgenommen wurde, auch wenn Experten prompt peinliche handwerkliche Fehler an dem Prototyp monierten.
Die Beratung ist nicht die einzige Baustelle: So sollen sogenannte „offene Immobilienfonds“ in Zukunft mehr Bargeld bereithalten müssen, um zu gewährleisten, dass ausstiegswillige Kunden auch aussteigen können, was mangels Liquidität bei vielen Fonds dieses Typs derzeit überhaupt nicht möglich ist. Dies dürfte niedrigere Erträge für diesen Anlagentyp mit sich bringen. Bundesfinanzminister Schäuble möchte weiterhin bestimmte der Stabilität an den Finanzmärkten abträgliche Instrumente eindämmen.
Hierzu gehören feindliche Übernahmen von Unternehmen, die künftig schwieriger sein sollen, sowie Spekulationen auf fallende Börsenkurse durch sogenannte Leerverkäufe. Die Grünen forderten eine bessere Regulierung des sogenannten „grauen Kapitalmarktes“, auf dem bislang ganze Klassen von Finanzprodukten überhaupt nicht reguliert werden.
Merkel: Noch viel zu tun
Nicht alle Probleme werden durch die bisher in Arbeit befindlichen Maßnahmen angegangen. Weiterhin von vielen Anlegern als undurchsichtig und unangemessen erachtet sind beispielsweise die von vielen Fondsmanagern geforderten Erfolgsprämien, die aus Sicht der Verbraucher beträchtliche Teile der auf dem Papier guten Renditen der Fonds wieder auffressen.
Die Zeitschrift Finanztest untersuchte diese Prämien und stellte fest, dass die Berechnung der Prämien das Management einseitig bevorzugt. So konnten die Tester keinen einzigen Fonds finden, bei dem das Management in Verlustjahren Strafen an die Anleger hätte zahlen müssen. Selbst eine Anrechnung vergangener Verluste auf aktuelle Gewinne fand bei rund der Hälfte der untersuchten Fonds in keiner Weise statt.
Auch die Schwelle, deren Überspringen das Management zum Einstreichen eines Erfolgsbonus berechtigt, ist teils recht niedrig angesetzt. Bei einem Fünftel aller Anbieter galt das Überschreiten der Null-Prozent-Hürde bereits einen belohnungswürdigen Erfolg, was den Eindruck zu verstärken droht, dass vielen Bankern ihr eigenes finanzielles Wohlergehen wichtiger ist als das ihrer Kunden.
Das Ziel der ergriffenen Maßnahmen ist, das angeschlagene Vertrauen der Verbraucher in die Banken wiederherzustellen und die Institute, wie Bundeskanzlerin Merkel in Davos forderte, „zu ihrer traditionellen Rolle, Dienstleistungen für die Wirtschaft zu erbringen“, zurückzuführen.
Redaktion (10.03.2010)