Beipackzettel kommt

Von ihren Beratern nicht korrekt beraten zu werden ist eine Sorge, die viele Anleger teilen. Das Vertrauen in die Branche ist nicht hoch. In einer europaweiten Umfrage des Magazins Readers Digest zum Vertrauen in verschiedene Berufsgruppen sprachen nur 14 % der Deutschen der Beraterbranche das Vertrauen aus, der schlechteste Wert aller befragten Länder für die Branche. Schlechte Beratung kann eine Menge Scherereien verursachen. Falls der Beratene durch schlechte Beratung finanzielle Schäden erleidet, stehen ihm bestenfalls längere juristische Auseinandersetzungen bevor. Schlimmstenfalls ist das Geld sogar weg.

Unverständliches Kleingedrucktes und eine verwirrende Vielfalt von Produkten und Anlagemöglichkeiten überfordern die Kunden regelmäßig und halten viele davon ab, sich bestimmte Produkte überhaupt zuzulegen. Transparenz gehört für die überwiegende Mehrheit der Kunden zu den wichtigsten Anliegen überhaupt, noch vor Kosten und versprochener Rendite. Der Gesetzgeber versucht, die Situation zu bessern und die Finanzindustrie zu verpflichten, den Bedürfnissen der Anleger besser gerecht zu werden. Letzte Woche war es nun soweit: Das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz wurde im Gesetzesblatt veröffentlicht und trat zum 08.04.2011 in Kraft.

Beratung soll besser werden

Zu den neuen Bestimmungen zählt die Verpflichtung der Banken, den Kunden einen kurz und verständlich gehaltenen „Beipackzettel“ zu ihren Anlagen auszuhändigen. Im Beipackzettel sollen Chancen, Kosten und Risiken des Produkts auch für verschiedene wirtschaftliche Szenarien beschrieben sein. Die Beipackzettel sollen durch die Bundesfinanzaufsicht überwacht werden, und die Anforderungen an die Zettel können auch zukünftig noch angepasst werden. Auch die Beratung soll neu reguliert werden, mithilfe des ebenfalls letzte Woche von Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium verabschiedeten „Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts“. Steigende Kosten durch eine Pflichthaftpflicht und aufwendigere Kontrollen sollen den Wettbewerb unter den Beratern erhöhen und so schlechte Berater aus der Branche drängen.

Beratungsprotokoll und Sachkundeprüfungen gehören ebenfalls zu den neuen Vorschriften für Berater am sogenannten „grauen Kapitalmarkt“ außerhalb der großen Banken, unter denen es bisher viele schwarze Schafe gab, die Verbrauchern z.B. mit geschlossenen Fonds teils erhebliche Verluste bescherten. Bisher brauchte man nur eine Anmeldung beim Gewerbeamt, um Produkte wie geschlossene Fonds verkaufen zu können, für eine Kontrolle stand dem Gewerbeamt überhaupt nicht das know-how zur Verfügung. Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geht das Gesetz noch nicht weit genug, auch wenn die Ausweitung der Pflichten der Berater bei Information, Dokumentation und Beratung begrüßt wird.

Redaktion (11.04.2011)

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