Zur Unterstreichung der neu erlassenen gesetzlichen Vorschriften hat nun die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in einem am 11.2. erschienenen Rundschreiben die Kommunikation und Informationsmaterialien vieler Anbieter der Finanzbranche kritisiert und neue Richtlinien herausgegeben, die die in der Neufassung des Wertpapierhandelsgesetzes festgehaltenen Regeln weiter konkretisieren sollen. Das Rundschreiben war nötig, weil die Informationsmaterialien vieler Anbieter nicht mit den Ende 2007 zur Verbesserung des Schutzes der Verbraucher geänderten gesetzlichen Vorschriften konform waren. Ob das erneute Rundschreiben in dieser Hinsicht eine Besserung erreichen kann wird sich zeigen.
Auch auf europäischer Ebene sind mehrere Initiativen zur Verbesserung der Kontrolle über die Finanzbranche auf dem Weg. Die Umsetzung u.a. der sogenannten Versicherungsvermittlerrichtlinie sowie Finanzmarktrichtlinie Mifid durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht soll überprüft werden. Die bereits bestehenden Maßnahmen bereiten allerdings noch einiges Kopfzerbrechen.
Umsetzung in der Praxis noch holprig
So ist beispielsweise die im Wertpapierhandelsgesetz festgelegte Pflicht der Banken, Beratungsgespräche schriftlich zu protokollieren, für die Banken in der Praxis mit einer Menge Aufwand verbunden. Viele Banken suchen daher nach Möglichkeiten, diese Pflicht legal zu umgehen. Andere Banken kommen ihrer Protokollpflicht aus Angst vor Schadenersatzansprüchen extrem gründlich nach. Gleichzeitig sind viele Kunden von den Protokollen verwirrt. Hier dürfte wohl noch gefeilt werden müssen, bis sich das System wirklich zur Zufriedenheit aller Beteiligten eingespielt hat.
Probleme mit der Beratung gibt es nicht nur bei den Banken. Das alte Problem, dass die Verbraucher zwar erstklassige Beratung wollen, aber dafür nicht zu zahlen bereit sind, besteht unverändert weiter. Statt dessen verlassen sich viele immer noch darauf, dass eine bekannte Bank schon wissen wird, was sie tut, oder kaufen, wie im Supermarkt, das aktuelle „Sonderangebot“. Dass bei umsonst oder sehr günstig angebotener Beratung irgendein Haken dabei sein muss sollte ihnen dabei klar sein, z.B. profitieren viele Berater nach wie vor von Provisionen, die sie für verkaufte Produkte erhalten und haben daher die Tendenz, ihr eigenes finanzielles Wohl über das des Kunden zu stellen. Hier wird noch zu oft am falschen Ende gespart.
Guten Rat sollte man sich etwas kosten lassen
Neben den Banken sind auch die zunehmend ins Beratungsgeschäft eingestiegenen Verbraucherzentralen in die Kritik geraten. In einer jüngst vom Kölner Marktforschungsinstitut You Gov Psychonomics durchgeführten Studie offenbarten sich auch hier Mängel bei der Beratung. Für Kosten von zwischen 45 und 120 Euro pro Stunde wurden z.B. wichtige Faktoren wie die Vorstellungen und finanzielle Situation des Kunden teils überhaupt nicht abgefragt, das Fachwissen über Produkte ließ teils zu wünschen übrig. Die Suche nach dem „richtigen“ Berater kann also einiges an Zeit in Anspruch nehmen.
Fühlt sich der Kunde am Ende des Gesprächs nicht gut beraten, z.B. weil konkrete Nachfragen ausweichend oder unbefriedigend beantwortet werden oder anstatt einer individuellen Beratung ein „Standardprogramm“ heruntergespult wird, so sollte man sich jedenfalls einen anderen Berater suchen. Die Kosten eines schlechten Anlageplans übertreffen auf jeden Fall die Kosten eines zweiten Beratungsgespräches, und das Geld, das man für einen hochklassigen Haarschnitt oder ähnliches ausgibt, sollte einem eine anständige Finanzberatung schon wert sein.
Redaktion (15.02.2010)