Die Verbraucher sind soweit zufrieden mit der neuen Protokollpflicht bei Anlage-Beratungsgesprächen, könnte man meinen. Über 75 % der Befragten hielten in einer im Februar von der DZ Bank angeforderten repräsentativen Infratest-Umfrage die seit dem 1.1. gültige neue Regelung grundsätzlich für eine gute Idee. Allerdings hatten nur elf Prozent der Befragten seit Einführung der Regelung bereits ein protokollpflichtiges Beratungsgespräch gehabt. Von diesen waren allerdings wiederum drei Viertel mit dem Protokoll insgesamt zufrieden.
Die Aspekte rechtlicher Absicherung gegenüber der Bank und höhere Transparenz wurden als positive Folgen der neuen Beratungspraxis angesehen. Auch gegängelt fühlten sich 90 % der Befragten durch das nun starrere Beratungskorsett nicht. Kritisch sahen ein Drittel der Befragten allerdings, ihrem Berater für die maßgeschneiderte Beratung mehr persönliche Informationen mitteilen zu müssen, als sie gerne wollten.
Diese Ergebnisse stehen im Widerspruch zu Befunden der Verbraucherzentrale NRW und den Unternehmensberatern von Steria Mummert, die, ebenfalls im Februar, Mängel bei der Einhaltung und Umsetzung der Protokollpflicht festgestellt hatten. Es bestehe noch Verbesserungsbedarf. Die Verbraucherzentrale behauptete sogar, die Protokolle würden von den Banken mißbraucht, um die Verbraucher zu täuschen und damit ihr Zweck ins Gegenteil verkehrt. Blind vertrauen sollte der Verbraucher seiner Bank wohl weiterhin nicht.
Noch mehr Transparenz: Beipackzettel
Neben der Protokollpflicht bei der Beratung sollen auch die sogenannten Beipackzettel für Finanzprodukte für mehr dringend benötigte Transparenz sorgen. Letzte Woche legten nun die nichtöffentlichen Banken einen in Kooperation ausgearbeiteten Entwurf vor, wie die „Beipackzettel“ für Finanzprodukte in Zukunft aussehen könnten. Wie bei Medikamenten sollen die Wirkungen und eben vor allem auch die Nebenwirkungen, also Risiken und Gebühren, der Produkte offengelegt werden.
Bei dem Entwurf wurden die Ideen des Bundesverbraucherministeriums und der EU-Kommission ebenfalls berücksichtigt. Auf nur zwei Seiten werden die Eckdaten des Produkts genannt: Was „macht“ es, wer ist der Anbieter und wie werden die Erträge sich bei verschiedenen wirtschaftliche Entwicklungen verhalten. Also: Funktionsweise, Anbieter, Risiken und Erlöse. Auch Gebühren werden aufgeführt. In der Praxis eingeführt werden dürften die Beipackzettel diesen Sommer.
Wie gut sie dann tatsächlich funktionieren und ob die Informationen, wie die Banken befürchten, bis zur Nutzlosigkeit eingedampft werden müssen, um auf die Zettel zu passen, wird sich dann auch zeigen. Auch für die vielen in Finanzdingen weniger beschlagenen Verbraucher dürften mit den Beipackzetteln noch nicht alle, aber immerhin einige Fragen zu klären sein. Und zuletzt werden die Banken natürlich alle legalen Kniffe ausprobieren, um ihre Produkte in den Beipackzetteln möglichst attraktiv aussehen zu lassen.
Redaktion (05.03.2010)