Die letzten Monate haben viele Fragen aufgeworfen – auch für Anleger. Der Euro hat es mit sich gebracht, dass viele Sparer auch über die Grenzen ihres Landes hinaus Geld angelegt haben. Doch was wird mit diesem Geld mitten in der Krise der Währungsunion? Eine Nachricht jagt die andere, eine Staatspleite nach der anderen wurde prognostiziert. Auch Spanien ist von den negativen Schlagzeilen betroffen. Für Sparer bedeutet dies vor allem eines: Wie sicher sind Spaniens Banken für Anleger?
Die Europäische Union hat in Bezug auf grundlegende Einlagensicherungssysteme gesetzliche Richtlinien geschaffen. Europaweit sind Spareinlagen damit einheitlich abgesichert – diese gelten selbstverständlich auch für Spanien. Die spanischen Banken, Sparkassen und genossenschaftlichen Banken sind demnach gemäß der Sicherungssysteme “Fondos de Garantía de Depósitos” und bis zur Einlagenhöhe von 100.000 Euro Kunde abgesichert. Dies entspricht der gleichen Einlagensicherung, die auch einige in Deutschland niedergelassene Privatbanken haben, die nicht zusätzlich über den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des deutschen Bankenverbandes abgesichert sind.
Generell zu sagen, die spanische Einlagensicherung sei schlechter als die deutsche oder die anderer europäischer Länder, ist deshalb eine falsche Aussage, die Sparer zunehmend verunsichert. Gemäß der europäischen Richtlinien ist die gesetzliche Absicherung für alle Geldinstitute in Europa gleich. Eine Absicherung darüber hinaus gibt es zwar in anderen Ländern teilweise, die grundlegende Einlagensicherung ist jedoch überall die gleiche. Spareinlagen auf Spaniens Banken und Sparkassen, Tagesgelder und Festgeldkonten, die bei spanischen Instituten angelegt werden, sind deshalb nicht weniger sicher als Spareinlagen bei einer deutschen Bank oder Sparkasse – zumindest bis zur Anlagensumme von 100.000 je Kunde. Darüber hinaus sollte keine Anlage erfolgen, dieser Rat gilt jedoch nicht nur für Spanien als angeschlagenes Land, sondern für jedes Geldinstitut in Europa, das keine Absicherung über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus hat.
Das spanische System zur Sicherung von Einlagen der Kreditinstitute – Mitgliedschaft
- Alle spanischen Banken, Sparkassen und genossenschaftlichen Banken, die im Spezialregister bei der Zentralbank eingeschrieben sind, sind gesetzlich verpflichtet, Mitglied der jeweiligen FGD zu sein.
- Zweigstellen von Kreditinstituten, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugelassen wurden, können ebenfalls dem FGDEB beitreten.
- Die Zweigstellen von Banken, die in Ländern außerhalb der EU zugelassen sind, sind gesetzlich verpflichtet dem FGDEB beizutreten, wenn die in Spanien gehaltenen Einlagen nicht durch ein Garantie-System in der Heimat abgedeckt werden oder den Unterschied in der Höhe der Abdeckung zu begleichen, wenn das Garantie-System im Heimatland eine geringere Abdeckung bietet als das FGDEB. Eine Mitgliedschaft des Kreditinstituts im Einlagensicherungsfonds ist nicht obligatorisch, wenn die Einlagen und garantierten Wertpapiere im Inland abgedeckt werden.
FGD veröffentlicht jährlich eine Liste seiner Mitgliedsinstitutionen in der Official State Gazette (BOE): http://www.boe.es/