Gerade ältere Arbeitnehmer, die jetzt schnell hohe Beiträge einzahlen müssen, um bis zur Rente noch auf die nötige Rentensumme zu kommen, müssen teils biblische Langlebigkeit entwickeln, wenn sie am Ende mit einer anständigen Rendite dastehen wollen. Das Magazin Impulse kommt in einer Serie von Beispielrechnungen für einen 45-jährigen männlichen Beispielkunden mit Vertragsbeginn 2005 und Rentenantritt 2025 auf teils sehr unattraktive Werte. Bei einer monatlichen Prämie von immerhin 500 Euro schneiden die unterschiedlichen Modelle – fondsgebundene ebenso wie klassische Modelle wurden untersucht – eher mäßig ab.
Abhängig von der genauen Höhe der variablen Verzinsung – wird nur der Garantiezins erreicht, oder erreicht der Versicherungsanbieter eine höhere Rendite mit den angelegten Kundengeldern – oder der Entwicklung der Aktienkomponente bei einem fondsbasierten Vertrag, fällt das Ergebnis sehr unterschiedlich aus. Im worst case ermittelt Impulse eine Verzinsung von null Prozent selbst wenn der Kunde das 80. Lebensjahr erreicht.
2,5 Prozent – also den derzeitigen Zinssatz eines guten Tagesgeldkontos – erreicht der Kunde in diesem Fall im Alter von 94 Jahren und liegt damit nicht sehr weit über dem Inflationsziel der EZB. Selbst im absoluten best case unter den berechneten Szenarien erreicht der Kunde erst mit 88 Jahren eine Verzinsung von nicht gerade atemberaubenden 4,5 Prozent.
Die Vorteile des Rürup-Vertrages, etwa die Nichtanrechenbarkeit als Vermögen im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit, die den Bezug von ALG II erforderlich macht, sowie die positive steuerliche Anrechenbarkeit der Beiträge und sogar eventueller Einmalzahlungen, fließen in diese Rechnung nicht ein. Die Rürup-Rente sollte also auf keinen Fall „abgeschrieben“ werden.
Aber vor der Entscheidung sollte gut über die möglichen Alternativen, die spezifischen Vor- und Nachteile etwa in Bezug auf die zu erwartende Entwicklung der eigenen Steuerlast und nicht zuletzt auch über sehr unangenehme Themen wie die Wahrscheinlichkeit, dass vor dem Rentenalter eine Phase des Bezugs von ALG II eintritt, oder den eigenen Gesundheitszustand und die daraus zu vermutende eigene Lebenserwartung nachgedacht werden.
Redaktion (05.10.2009)