Viele Tagesgeldanleger sind ab 2009 geringer besteuert

Durch die neue Abgeltungsteuer werden viele Anleger in Tagesgeld ab 01.01.2009 steuerlich besser gestellt als heute. Der Grund ist, dass der persönliche Steuersatz oft über 25 % liegt.

Ab wann muss bezahlt werden?

Nur die Zinserträge sind steuerpflichtig, die über 801 Euro bei Alleinstehenden und 1.602 Euro für Ehepaare liegen, wer innerhalb dieser Freibeträge liegt, muss oft gar keine Steuern bezahlen. Bei 5 % Zinsen ist der pauschalierte Freibetrag erst ab einer Anlage von 16.000 Euro (32.000 Euro für Ehepaare) aufgebraucht.

Je höher das zu versteuernde Einkommen desto höher fällt im Zuge der Steuerprogression der persönliche Steuersatz aus. Wer also über 30.000 Euro im Jahr verdient und Kapitalerträge nur in Form von Zinsen erzielt, ist ein Gewinner der Neuerung.

Abgeltungssteuer löst Kapitalertragssteuer ab

Das neue Verfahren „Abgeltungsteuer“ löst das alte Verfahren „Kapitalertragsteuer“ ab. So wurden bisher Zinserträge nach dem persönlichen Steuersatz zwischen 15 und 45 % versteuert. Ab 2009 werden alle Erträge oberhalb der Freibeträge einheitlich mit 25 % (zuzüglich Solidaritätssteuer und Kirchensteuer) besteuert.

Für viele Anleger ist dies ein Grund mehr, ihr Geld auf gut verzinsten Tagesgeldkonten zu parken. Bei deutschen Banken geschieht dies mit einer Staatsgarantie für die Sicherheit (derzeit in unbegrenzter Höhe) und bei europäischen Anbietern mit einer Garantie bis zu 50.000 Euro (künftig geplant 100.000 Euro).

Dietmar Braun (08.10.2008)

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