3,80% p.a.
  • Sicherheit der Geldanlage
  • hohe Tagesgeldzinsen
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Sparer Pauschbetrag

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Ab 01.01.2009 werden im Rahmen der neuen Abgeltungssteuer auch die abzugsfähigen Beträge neu geordnet. So wird für jeden Anleger ein Pauschbetrag von insgesamt 801,00 € (Paare: 1602,00 €) als die Kapitaleinkünfte mindernde Werbungskosten anerkannt. Weitere Abzüge sind nicht vorgesehen. Lediglich Verluste aus Anlagegeschäften können weiterhin geltend gemacht werden, wobei Verluste aus Aktienverkäufen nicht mit Gewinnen aus anderen Anlageformen verrechnet werden dürfen.

Um zu verhindern, dass die Bank automatisch die Abgeltungssteuer von den Kapitalerträgen abzieht, kann ein Anleger einen Freistellungsauftrag bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags einrichten.

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