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Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

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Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist ein Teil des sozialen Sicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland. Sie soll alle Arbeitnehmer davor schützen, dass sie aufgrund der Folgen einer Arbeitslosigkeit in eine finanzielle Notlage geraten.

Das Sozialgesetzbuch III enthält die Regelungen, die die Basis für die Arbeitslosenversicherung bilden. Hier sind auch die Leistungen beschrieben, die ein Betroffener im Versicherungsfall erhalten soll. Dazu gehört zum einen das Arbeitslosengeld I, das jeder versicherte Arbeitnehmer für maximal zwölf Monate erhält. Ein Arbeitsloser, der das 55. Lebensjahr vollendet hat, bekommt es sogar für 18 Monate.

Im Anschluss daran erhält der Arbeitslose Arbeitslosengeld II. Das Arbeitslosengeld II hat die vorherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zusammengefasst und ersetzt (Hartz IV). Der Beitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2008 3,3 % des beitragspflichtigen Bruttoentgelts. Bei Arbeitnehmern ist der Beitrag je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber zu tragen.

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