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Baufinanzierung 2. Teil: Absicherung von Eventualitäten

Man kann nicht an alles denken – sich aber dagegen absichern

Ein privater Hausbau ist ein Projekt, das den Bauherren schnell an die Grenzen seiner finanziellen Möglichkeiten bringen kann. Daher ist es wichtig, sich gegen Eventualitäten so weit wie möglich abzusichern, die sonst schnell das komplette Projekt und die eigenen Finanzen ins Wanken bringen können.

Versicherungen vermindern das Risiko

  • Gegen Brandschäden am Rohbau schützt eine Feuer-Rohbauversicherung.
  • Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Forderungen Dritter ab, die durch das Bauvorhaben zu Schaden kommen.
  • Die Bauleistungsversicherung sichert Leistungen und Materialen ab und greift z.B. bei Diebstahl bereits eingebauter Teile, Vandalismus, vollgelaufener Baugrube oder sonstigen Rückschlägen.

Die durch die Versicherung abgedeckten Schadensfälle sind z.T. sehr unterschiedlich, so dass der Vertrag aufmerksam gelesen werden sollte. Viele Anbieter haben „Bauherrenkomplettpakete“ im Angebot und gewähren günstige Konditionen, wenn der Kunde die Versicherungen für das fertige Haus gleich mitbestellt.

Selbst Hand anlegen beim Bau ist eine Möglichkeit, Geld zu sparen, muss aber gut durchdacht sein. Die eigenen Leistungen müssen nicht nur sorgfältig in den Ablauf der Bauarbeiten integriert und baufachlich beaufsichtigt werden, auch an Versicherungsschutz sollte gedacht werden.

  • Eine Bauherrenunfallversicherung sichert den Bauherren und den Ehepartner im Unglücksfall gegen Krankenhauskosten, Invalidität und Todesfall ab. Zusätzliche Helfer müssen auf jeden Fall bei der Genossenschaft angemeldet werden, und zwar unabhängig davon, ob die Helfer bezahlt werden; sonst steht man im Unglücksfall womöglich ohne Versicherungsschutz da.

Sehr wichtig ist eine Absicherung des Bauherren gegen Krankheit, Berufs-unfähigkeit und Tod.

  • Eine Restschuldabsicherung springt für einen vorher festgelegten Zeitraum ein, sollten im Falle eines Arbeitsplatzverlustes die Raten zeitweise nicht bezahlt werden können. Im Falle von Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers übernimmt die Versicherung die Raten. Alternativ kann – z.B. bei nur kurzer Arbeitslosigkeit – mit der Bank über eine Reduzierung oder Stundung der Raten verhandelt werden.
  • Alternativ zur Restschuldversicherung kann auch eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden, die im Todesfall des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme auszahlt, mit der dann der Kredit getilgt werden kann.

Versicherungsangebote vergleichen und Grundbucheintrag teilen

Bei allen erwähnten Versicherungen lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.
Eine mögliche Scheidung ist wahrscheinlich eines der Risiken, über die am wenigsten gerne nachgedacht wird. Aber die Tilgung eines Kredits für eine Immobilie kann, je nach Eigenkapitalanteil und Tilgung, bis zu 30 Jahre in Anspruch nehmen. Falls es in dieser Zeit zur Scheidung kommt, muss das Haus unter Umständen verkauft werden. Reicht der Erlös aus dem Verkauf zur Tilgung nicht aus, muss der Restbetrag als Ratenkredit abgestottert werden. Daher ist es wichtig, dass im Grundbuch und auf Verträgen beide Partner eingetragen sind. Bei sorgfältiger Absicherung der Risiken beim Hausbau können auch unvorhergesehene Umstände die erfolgreiche Fertigstellung nicht verhindern.

Baufinanzierung 1. Teil: Am Anfang steht die Bestandsaufnahme

Baufinanzierung 3. Teil: Budget – Eigenkapital und Kredit

Baufinanzierung 4. Teil: Worauf achten bei Bau und Kauf?

Das Haus als Kraftwerk: Hohe Rendite durch Solarstrom

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