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Baufinanzierung 4. Teil: Worauf achten bei Bau und Kauf?

Immobilie vor dem Kauf gründlich prüfen

Ein Haus stellt die größte Investition dar, die die meisten Familien oder auch Einzelpersonen tätigen. Probleme bei der Planung und der Bauausführung bereiten nicht nur lang anhaltenden Ärger, sondern sie mindern auch den Wiederverkaufswert des Hauses. Damit ist ein Teil des investierten Geldes vernichtet. Es zahlt sich daher aus, sorgfältig zu planen und das Objekt vor der Bauabnahme, bzw. vor dem Kauf, auf Herz und Nieren zu prüfen.

Vorausdenkend planen

Beim Bau werden Entscheidungen getroffen, die auf Jahre in die Zukunft nachwirken. Investitionen in Niedrigenergiebauweise amortisieren sich leicht über die Jahre, die man in dem Haus wohnt. Auch an das eigene Älterwerden sollte gedacht werden. Einfache Maßnahmen wie großzügige Türen und Treppenhäuser sowie die Anordnung aller wichtigen Räume auf einer Ebene machen das Haus kostenneutral barrierefrei und damit seniorentauglich. Spätere Umbauten werden dagegen teuer. Nach dem Auszug der Kinder können die freigewordenen Räume vermietet werden, wenn bei der Planung darauf geachtet wurde, dass sie dafür geeignet sind: also eine Küche, ein Bad und ein eigener Eingang vorhanden sind und die Räume so angelegt sind, dass die Privatsphäre beider Parteien gewährleistet ist. All diese Maßnahmen steigern den Wiederverkaufswert des Hauses und machen mehr aus Ihrem Geld.

Das Umfeld kennenlernen

Auch die Lage des Objekts kann ein Stolperstein sein. Was für Nutzungen erlaubt der Bebauungsplan? Handelt es sich um ein Wohn- oder ein Mischgebiet? Hier können unangenehme Überraschungen in der Zukunft vermieden werden. Oft hilft schon eine Begehung der Umgebung, um von bereits vorhandenen Quellen z.B. von Lärm und Gestank nicht überrascht zu werden.

Das Umfeld kennenlernen

Auch die Lage des Objekts kann ein Stolperstein sein. Was für Nutzungen erlaubt der Bebauungsplan? Handelt es sich um ein Wohn- oder ein Mischgebiet? Hier können unangenehme Überraschungen in der Zukunft vermieden werden. Oft hilft schon eine Begehung der Umgebung, um von bereits vorhandenen Quellen z.B. von Lärm und Gestank nicht überrascht zu werden.

Umgang mit Bauunternehmen und Regressforderungen

Sind Planung und Lage geregelt, ist unter den Problemen, die den Bauherren treffen können, Ärger mit dem Bauunternehmen nicht das kleinste. Viele Bauverträge sind verbraucherfeindlich formuliert – etwa in Bezug auf die verwendete Materialqualität – und sollten daher sehr genau gelesen und sorgfältig verglichen werden. Eine Pleite des Unternehmers ist weniger selten, als man vermuten könnte, so dass sich die Erkundigung, ob eine Vertragserfüllungsbürgschaft besteht, lohnen kann. Der Bürge gewährleistet im Falle einer Insolvenz die Fertigstellung des Hauses. Generell sollten Bauleistungen erst bezahlt werden, wenn sie tatsächlich erbracht sind. Gerät der Unternehmer ins Schleudern, was etwa an Verzögerungen am Bau erkennbar ist, sollten dem Unternehmer Fristen gesetzt werden und schließlich nach rechtlicher Beratung eine Kündigung des Vertrags ins Auge gefasst werden, ehe sich Folgekosten anhäufen.

Mängel wie ungeeigneten Baugrund, Mängel bei den Strom- und Sanitärinstallationen, Wärmebrücken oder feuchte Keller am Bau oder am gekauften Haus zu spät zu entdecken zieht enormen Ärger und hohe Kosten nach sich. Gerichtsverfahren können sich über Jahre hinziehen, und in dieser Zeit sitzt man auf den Mängeln und den sich daraus ergebenden Kosten. Wenn Sie nicht die Kenntnisse oder die Zeit haben, selbst alles im Blick zu halten, kann sich die Beauftragung eines erfahrenen Bausachverständigen lohnen. Auch die Vereinbarung einer Gewährleistungsfrist ist möglich. In diesem Fall behält der Kunde einen Anteil der Vertragssumme als Sicherheit zurück, bis eine festgelegte Frist ohne Mängel verstrichen ist.

Baufinanzierung 1. Teil: Am Anfang steht die Bestandsaufnahme

Baufinanzierung 2. Teil: Absicherung von Eventualitäten

Baufinanzierung 3. Teil: Budget – Eigenkapital und Kredit

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