Gute Nachrichten für Tagesgeldanleger: Der Bundestag erhöht die Summe, bis zu der die Einlagen auf Tagesgeldkonten geschützt sind, auf 50.000 Euro. Auch soll die Abwicklung von Schadensfällen in Zukunft wesentlich schneller erfolgen.
Nicht nur, dass Tagesgeld im Falle einer Bankenpleite ab Juli bis zu einer Guthabenssumme von 50.000 Euro durch den gesetzlichen Einlagensicherungsfonds geschützt ist, auch fällt die bisher gültige Eigenbeteiligungsregelung weg, nach der der Sparer zehn Prozent seines Guthabens als Verlustbeteiligung nicht ersetzt bekam. Das beschloss der Bundestag.
Auch soll die Rückzahlung der Einlagen nun innerhalb einer Frist von 30 Tagen, anstatt wie zuvor drei Monaten, erfolgen. Der Sparer steht also nicht mehr bis zu einem Vierteljahr ohne sein Geld da. Diese Änderungen gelten für alle Banken, die in Deutschland von Privatpersonen Einlagen annehmen.
Redaktion (26.05.2009)