Tagesgeld Sicherheit und Steuer
Wie schützen Sie sich vor Verlust und was verlangt der Staat? Wie sicher ist Tagesgeld?
Momentan ist Tagesgeld in Kombination mit Sicherheit in aller Munde. Wie sicher ist eine Geldanlage in Tagesgeld? Sind Tagesgeldkonten krisensicher?
Die Antwort kann schnell gegeben werden: Die Anlage von Geldern auf einem Tagesgeldkonto ist für Sie als Anleger nahezu risikofrei.
Die Sicherheit der Anlageform „Tagesgeld“ ist gesetzlich abgesichert. Alle Banken mit Sitz innerhalb der europäischen Union sind gesetzlich verpflichtet, die Einlagen ihrer Kunden über eine nationale Entschädigungseinrichtung abzusichern. Mit dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vom 1. August 1998 wurde in Deutschland die „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken“ gegründet. Geschützt sind Einlagen von privaten Banken und Bausparkassen, die ihren Sitz in Deutschland haben – bis zu 90 Prozent ihres Wertes. Pro Kunde handelt es sich jedoch maximal um 20.000 Euro.
Tagesgeld Sicherheit weist darauf hin: Die Entschädigung von 20.000 Euro wird pro Kunde angesetzt, nicht pro Konto! D.h. wenn ein Kunde mehrere Konten bei einer Bank hält, kann er nur ein einziges Mal entschädigt werden. Darüber hinaus gibt es einen „Einlagensicherungsfond der privaten Banken“. Damit sind praktisch sämtliche Einlagen bei privaten Banken vollständig abgesichert. Für Sparkassen und Genossenschaftsbanken gelten eigene Sicherungsmechanismen – bei den Sparkassen tritt der Stützungsfonds ein, bei den Genossenschaftsbanken der Garantiefonds.
Die einzige Restunsicherheit bei Tagesgeldanlagen ist die jeweilige Entwicklung des Zinssatzes. Jedoch besteht kein Kursrisiko wie bei Aktien, denn Ihre Tagesgeldanlage wird Ihnen nach Kündigung zusammen mit dem Zinsertrag zurückgezahlt.
Welche steuerlichen Verpflichtungen existieren?
Zinserträge aus Tagesgeld müssen versteuert werden – die Kapitalertragssteuer liegt derzeit bei 30% (zzgl. Solidaritätszuschlag). Jedoch kann man dem betreffenden Geldinstitut einen Freistellungsauftrag erteilen. So können bei Unverheirateten 750 Euro zzgl. 51 Euro Werbekostenpauschale geltend gemacht werden, bei Ehepaaren (bei gemeinsamer Veranlagung) 1500 Euro zzgl. 102 Euro Werbekostenpauschale. Bis zu diesem Wert fallen also keine Kapitalertragssteuern an. Es ist möglich, den Freistellungsauftrag auf verschiedene Geldinstitute aufzuteilen.
Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag beantragen, behält das Kreditinstitut 30% Zinsabschlagsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag ein. Bei der Steuererklärung werden die Zinserträge dann zu Ihrem persönlichen Steuersatz abgerechnet.
Achtung: Seit dem 1. Januar 2009 gilt die neue Abgeltungssteuer
Seit diesem Zeitpunkt werden Kapitalerträge pauschal mit 25% zzgl. Solidaritätszuschlag zzgl. Kirchensteuer versteuert – die Freibeträge bleiben gleich.
Positiv ist diese Entwicklung für Besserverdienende, deren persönlicher Steuersatz über 25% liegt. Kleinanleger mit Steuersätzen unter 25% werden dagegen benachteiligt.