3,80% p.a.
  • Sicherheit der Geldanlage
  • hohe Tagesgeldzinsen
  • immer liquide bleiben

Festgeldzinsen berechnen

Tagesgeldzinsen berechnen

Zinsen aus Schneeballsystemen sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusehen und damit zu versteuern. Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VIII R 25/12)

Obwohl sie mittlerweile seit Jahrzehnten verrufen sind, gibt es in Deutschland immer noch die berüchtigten Schneeballsysteme. Sie kommen immer wieder in neuer Form auf den Markt, meist jedoch nur in wenigen Details geändert und immer darauf aus, dem Anleger einen schnellen Euro ohne Aufwand zu versprechen. Dabei funktioniert das Ganze lediglich nach dem Umverteilungsprinzip. Das bedeutet konkret: Nur die, welche ganz am Anfang dabei sind, haben eine realistische Chance, Gewinne aus dem System zu erwirtschaften. Wer später hinzukommt, wird in der Regel nur Verluste erleiden. Den Letzten beißen die Hunde – genau das ist hier das vorherrschende Prinzip.

Doch im Zusammenhang mit Schneeballsystemen ergeben sich noch ganz andere Fragen. Wie ist es beispielsweise mit den Zinsen, die sich aus entsprechenden Anlagen ergeben? Handelt es sich hierbei um Einkünfte aus Kapitalvermögen, die entsprechend zu versteuern sind? Oder werden die Erlöse aus Schneeballsystemen eher als „glücksspielähnliche“ Gewinne eingestuft und sind somit steuerfrei?

Ein interessanter Sachverhalt, mit dem sich kürzlich auch der Bundesgerichtshof zu beschäftigen hatte. Es ging um eben jene Frage, ob für die Zinsen des in einem Schneeballsystem angelegten Kapitals Steuern zu zahlen sind. Hier der genaue Sachverhalt:

Ein Anleger hatte beim Betreiber eines Schneeballsystems Kapitalanlagen abgeschlossen. Da der Anleger früh genug in das System eingestiegen war, erhielt er entsprechende Zinsgutschriften für seine Anlagen. Diese Zinsgutschriften reinvestierte er teilweise in das System, einen anderen Teil davon zahlte er sich sofort aus. Wie nicht anders zu erwarten, geriet das Schneeballsystem irgendwann in Probleme und forderte seine Mitglieder dazu auf, sich ihre Zinserträge zukünftig nicht mehr auszahlen zu lassen. Stattdessen sollten die Beiträge jeweils wieder in das System investiert werden.

Auf die Anleger, die in dieses System investiert hatten, kam neben dem angesprochenen Sachverhalt noch ein weiteres Problem zu. Sie sollten auf sämtliche ausgezahlten Zinserträge entsprechende Steuern zahlen. Dabei sei es nicht von Belang, ob sie ihre Erträge wieder in das System reinvestiert hätten oder sich die Zinsen auszahlen ließen. Auch der hier angesprochene Kläger stand vor dieser Forderung und erklärte sich mit ihr nicht einverstanden. Schließlich klagte er gegen die Erhebung von Steuern auf die Zinsen aus seiner Kapitalanlage.

Der Fall zog sich schließlich durch alle Instanzen, wobei sich die Vorinstanzen jeweils der Meinung der Finanzbehörden anschlossen und den Kläger zur Zahlung entsprechender Zinsen verurteilten. Dieser wollte sich jedoch mit den Urteilen nicht einverstanden erklären und ging jeweils in Berufung. Zur abschließenden Rechtsprechung landete der Fall schließlich vor dem Bundesfinanzhof. Hier entschieden die Richter, dass bei Zinsauszahlungen im Rahmen von Schneeballsystemen steuerbare Einkünfte nicht nur dann entstehen würden, wenn sich der Anleger seine Gewinne tatsächlich auszahlen lässt. Auch dann, wenn die Erträge sofort wieder in das System reinvestiert wird werden, würden trotzdem entsprechende steuerbare Einkünfte entstehen.

Dieser Grundsatz gelte allerdings nur dann, wenn sich aus dem Schneeballsystem überhaupt entsprechende Gewinne ergäben, die entweder ausgezahlt oder in das System reinvestiert werden könnten. Sofern Auszahlungswünsche von Anlegern, die später hinzu kämen, schließlich nicht mehr befriedigt werden könnten, ergebe sich der hier dargestellte Sachverhalt nicht mehr.

Dieses Urteil zeigt wieder einmal deutlich, dass bei einem Schneeballsystem nicht nur die Gefahr besteht, das eingebrachte Kapital innerhalb kurzer Zeit komplett zu verlieren, sondern dass auch noch ein ganzer Rattenschwanz an anderen Verpflichtungen und Gefahren daran hängt. Viele Anleger sind sich nicht bewusst darüber, dass neben eventuellen Strafen (Schneeballsysteme sind in Deutschland nach dem Gesetz verboten) auch noch Steuerforderungen auf sie zukommen können. Daher kann der Rat nur lauten: Finger weg von dubiosen Schneeballsystemen! Zu verschenken hat keiner etwas, und viel Geld innerhalb kürzester Zeit zu verdienen, bleibt meist auch nur ein Wunschtraum. Dass der Staat hier nicht einlenkt und den Nutzern dieser Systeme durch die Steuerfreiheit auch noch einen Vorteil verschafft, dürfte verständlich sein.

News