Zinseszins
Der Zinseszins ist der Betrag der Zinsen einer Folgeperiode, der auf den Gesamtbetrag berechnet wird, der sich aus dem ursprünglichem Anlagebetrag und einbehaltenem Zins (der Zinsgutschrift) zusammensetzt und aus der vorhergehenden Periode ergibt.
Jeder Zins, der ab der zweiten Periode und erhaltener Zinsgutschrift gezahlt bzw. berechnet wird, ist demzufolge als Zinseszins zu verstehen. Er ergibt ein exponentielles bzw. überproportionales Wachstum des Gesamtbetrages.