3,80% p.a.
  • Sicherheit der Geldanlage
  • hohe Tagesgeldzinsen
  • immer liquide bleiben

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Zinsabschlagsteuer

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Die Zinsabschlagsteuer ist eine Form der Kapitalertragsteuer im Rahmen der Einkommensteuer. Sie wird oft vom Finanzamt an der Quelle, dem Zinszahler, eingefordert und gilt daher auch als Quellensteuer und fällt bei der Auszahlung der Zinsen an.

Der Zins wird dann von diesem anonym abgeführt und beträgt 30%. Ausnahmen bestehen, wenn zwischen dem Zinsleistendem, (Schuldner) und dem Anleger (Gläubiger) ein Freistellungsauftrag bzw. eine Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung im Vorfeld vereinbart wurde. Zu den Anlagen, auf welche die Zinsabschlagsteuer erhoben wird zählen:

  • Zinseinkünfte
  • Erträge aus Vermietung und Verpachtung
  • Gewinne aus kurzfristigen Termingeschäften

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