Leerverkauf
Verkauft ein Händler eine Ware oder Wertpapier, ohne dieses tatsächlich in ausreichender Menge zu besitzen, nennt man dies einen Leerverkauf.
Ziel einer solchen Transaktion ist es, mit dem erworbenen Geld die entsprechende Gegenleistung zu einem niedrigeren Preis als den vorher erzielten einzukaufen, so seine Verpflichtung zu erfüllen und gleichzeitig einen Spekulationsgewinn zu erzielen.