Einlagensicherung
Bezeichnet die aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen oder auf freiwilliger Basis getroffenen Maßnahmen von Banken und anderen Kreditinstituten, für den Fall einer Insolvenz die Einlagen ihrer Kunden abzusichern.
In Deutschland beträgt die gesetzliche Mindestsicherung 90% der Einlagen eines Kunden, höchstens aber 20000 €. Nahezu alle großen Banken Deutschlands sind über das gesetzliche Mindestmaß hinaus Mitglied eines weiteren Sicherungssystems wie dem Einlagensicherungsfonds der deutschen Privatbanken oder im Falle von Sparkassen dem Stützungsfonds der deutschen Sparkassen. Dadurch wird gewährleistet, dass ein Kunde im Falle einer Insolvenz praktisch seine gesamten Einlagen zurück erhält.