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Bezugsgröße

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Die Bezugsgröße stellt eine zentrale Kennzahl in der gesetzlichen Sozialversicherung dar. Sie ist das Durchschnittseinkommen aller Versicherten der Rentenversicherung aus dem vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.

Die Bezugsgröße wird jedes Jahr neu ermittelt und beträgt für 2008 monatlich 2.485 Euro (alte Bundesländer) und 2.100 Euro (neue Bundesländer). Die Bezugsgröße wird beispielsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Ermittlung der Einkommensgrenze für die Berechtigung zur beitragsfreien Familienversicherung verwendet.

Sinn der Bezugsgröße ist es, Veränderungen des Preisgefüges, des durchschnittlichen Nettoeinkommens etc. zu berücksichtigen, ohne viele darauf Bezug nehmende Gesetzestexte bei jeder Änderung anpassen zu müssen. Da sie im Voraus festgelegt wird, stellt sie also eine Kennzahl für die zukünftige wirtschaftliche Situation der Bundesrepublik Deutschland dar.

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