Abgeltungssteuer
Quellensteuer, die mit einem festen, vom persönlichen Einkommenssteuersatz unabhängig Satz auf Kapitaleinkünfte erhoben wird. Im Gegensatz zur Kapitalertragssteuer ist die Steuerlast für diese Einkünfte damit abgegolten, sie werden im Rahmen der Einkommenssteuer nicht weiter berücksichtigt.
Die Abgeltungssteuer wird nur für Einkünfte aus Vermögen erhoben, für die kein Freistellungsauftrag besteht, beziehungsweise die einen bestehenden Freistellungsauftrag überschreiten.