Änderungen in der gesetzlichen Einlagensicherung 2015 / 2016: Verbesserung des Anlegerschutzes
Angesichts der Wirtschaftskrise innerhalb der letzten Jahre ist das Thema Einlagensicherung wieder verstärkt in den Focus gerückt. Das gilt sowohl für die Sicherheit des Kapitals in Deutschland als auch für ausländische Kreditinstitute. Letztere drängen zur Zeit besonders stark auf den deutschen Markt und ködern Sparer mit teilweise sehr verlockenden Angeboten. Doch sind die Einlagen der Sparer bei einer solchen Bank überhaupt sicher?
Es kommt darauf an. Befindet sich der Hauptsitz der Bank in einem EU-Land, gilt zumindest die inzwischen einheitliche EU-weite Regelung hinsichtlich des Einlagenschutzes. Das bedeutet konkret: Jeder Anleger genießt einen Schutz von bis zu 100.000 Euro für sein Kapital, bei einer Absicherung von 100 % der Anlagesumme.
Damit die Einlagensicherung noch effektiver und dabei verbraucherfreundlicher wird, gab es im Jahr 2015 bereits einige Neuerungen in der Gesetzgebung. Diese werden im Jahr 2016 nochmals um weitere Änderungen ergänzt. Schauen wir uns doch einmal etwas genauer an, um welche Änderungen es hier geht.
Inhaltsverzeichnis
Änderungen in Jahr 2015
Zum 3. Juli 2015 sind die vom Bundekabinett im November 2014 beschlossenen Änderungen hinsichtlich der Verbesserung des Einlagenschutzes in Kraft getreten. Hierbei geht es vor allem um einen stärkeren Anlegerschutz durch eine Erweiterung der Maximalsumme. So sind seit dem betreffenden Datum in Ausnahmefällen die Einlagen von Sparern bis zu einem Betrag von 500.000 Euro abgesichert – immerhin fünfmal so viel wie die üblicherweise geltende Maximalsumme von 100.000 Euro. Allerdings müssen hier diverse Einschränkungen gemacht werden, denn der erweiterte Schutz gilt nicht für alle Einlagen, sondern nur für sogenannte Sonderfälle. Einige dieser Sonderfälle sind:
- Versorgungsausgleich nach einer Scheidung
- Abfindungen
- Einnahmen aus dem Verkauf einer Immobilie (privat genutzt)
- Einlagen, die sich aus Auszahlungen im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge ergeben
Zudem sind Einlagen nur für einen Zeitraum von sechs Monaten ab Eingang des Kapitals auf dem Konto durch den erweiterten Schutz gesichert.
Eine weitere Änderung aus dem Jahr 2015 zum Einlagensicherungsschutz betrifft die schnellere Entschädigung der Anleger. Bislang hatte die jeweilige Entschädigungseinrichtung in einem europäischen Land grundsätzlich 20 Arbeitstage Zeit, um die Entschädigung an den Anleger zu zahlen. Bereits am 1. Juli 2015 wurde in Deutschland diese Frist auf nur noch sieben Arbeitstage verkürzt. Dabei handelt es sich allerdings um eine freiwillige Maßnahme, die entsprechende EU-weite Richtlinie tritt erst zur Mitte des Jahres 2016 in Kraft. Ab dann sind alle Entschädigungseinrichtungen von Ländern im europäischen Wirtschaftsraum dazu verpflichtet, die Einlagen in der genannten Frist von sieben Arbeitstagen zurückzuzahlen.
Auch die Verjährungsfrist für die Anmeldung von Entschädigungsansprüchen hat sich im Jahr 2015 geändert. Künftig haben Sparer satte zehn Jahre lang Zeit, gegenüber der zahlungsunfähigen Bank ihre Ansprüche für Entschädigungen anzumelden.
Und schließlich änderte sich im Jahr 2015 auch noch das Mindestvermögen von Fonds im Bereich der gesetzlichen Einlagensicherung. Den Banken, welche den verschiedenen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystemen angeschlossen sind, wurde auferlegt, ein Mindestvermögen von 0,8 Prozent der verwalteten Einlagen aufzubauen. Somit gibt es also erstmals eine konkrete Zahl, die festlegt, welches Vermögen sich in den jeweiligen Sicherungsfonds befinden muss.
Änderungen 2015 im Bereich der freiwilligen Einlagensicherungssysteme
Wie bereits bekannt, wurde im dem Jahr 2015 die Sicherungsgrenze hinsichtlich des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank von 30 auf 20 Prozent gesenkt. Konkret bedeutet das: Fortan sind also nur noch 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank als Absicherung pro Kunde festgelegt. Doch ergibt sich durch den geringen Wert wirklich ein höheres Risiko für Anleger? Experten sehen dies durchwachsen. Fakt ist: Bei großen und bekannten Kreditinstituten, die zig Millionen an haftendem Eigenkapital beseitigen, wird sich durch die Absenkung auf 20 Prozent nicht viel ändern. Hier sind die Sparer immer noch mit einem Betrag von in der Regel mehreren Millionen Euro abgesichert. Selbst bei kleinen Banken mit nur wenigen Millionen Eigenkapital beträgt die Sicherungsgrenze für Sparer immer noch einige 100.000 Euro und liegt damit hoch genug. Die Absenkung der Sicherungsgrenze ist also zunächst kein Grund zur Sorge, zumindest für Anleger mit kleineren und mittleren Einlagesummen.
Schlussendlich gibt es auch noch eine Neuerung aus dem Jahr 2015, die sowohl die gesetzliche als auch die private Einlagensicherung betrifft. Es geht hierbei um die verbesserte Kundeninformation. Zukünftig bekommt jeder Bankkunde von seinem Kreditinstitut einmal im Jahr ein Informationsschreiben, in dem unter anderem auch die Höhe der Einlagensicherung angegeben und im Detail erklärt wird.
Neuerungen im Jahr 2016
Im Jahr 2016 ergeben sich weitere Neuerungen, welche die Einlagensicherung in Deutschland und innerhalb der Europäischen Union betreffen. Angesprochen wurde bereits die verkürzte Frist zur Rückzahlung von Sparguthaben. Diese wird ab dem 31. Mai 2016 nur noch sieben Werktage betragen.
Eine weitere Neuerung, die im Jahr 2016 in Kraft tritt, betrifft die Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Neben der bekannten genossenschaftlichen Sicherungseinrichtung, die vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) betrieben wird, gibt es für eben diese Banken zukünftig ein zweites Einlagensicherungssystem. Hierbei handelt es sich um die neue BVR Institutssicherung, die von der gleichnamigen GmbH betrieben wird. Sie garantiert die gesetzlich vorgegebene Einlagensicherung bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro pro Kunde und Bank.
Zukünftig genießen Kunden von Sparkassen und Genossenschaftsbanken also ein ähnliches mehrstufiges Sicherungssystem wie die Kunden der privatwirtschaftlichen Banken. Auch hier existiert nun die gesetzliche Absicherung des Startkapitals durch die neue BVR Institutssicherung. Hinzu kommt die bekannte freiwillige Sicherungseinrichtung durch den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken.
Wichtig zu wissen ist, dass auch weiterhin hinter den Sparkassen und Genossenschaftsbanken die sogenannte Institutssicherung steht. Sie garantiert, dass ein ihr angeschlossenes Kreditinstitut durch eine mehrstufige Sicherungseinrichtung gestützt wird, und es somit gar nicht erst zum Entschädigungsfall für die Kunden kommen kann. Trotzdem dürfte das neue mehrgleisige System für ein erweitertes Vertrauen bei den Anlegern in Deutschland sorgen.
Fazit
Im Zuge der inzwischen nahezu weltweiten Wirtschaftskrise innerhalb der letzten Jahre haben viele Anleger das Vertrauen in die Sicherheit ihrer Bank bzw. in die aller Banken verloren oder es ist zumindest stark eingeschränkt. Das haben sowohl die Kreditinstitute als auch die Politik erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen entwickelt, um das Vertrauen der Anleger wieder zu stärken. Diese Gegenmaßnahmen kommen schrittweise in der Praxis zum Einsatz, einige davon bereits im Jahr 2015, andere werden 2016 in Kraft treten. Grundsätzlich sind diese Erweiterungen im Anlegerschutz zu begrüßen, sie bringen nicht nur neues Vertrauen unter die Anleger, sondern erleichtern diesen auch den Rückerhalt ihrer Einlagen im Entschädigungsfall deutlich.
Geplante Vereinheitlichung der Einlagensicherung in Europa
Bereits seit einiger Zeit gibt es innerhalb der EU Bestrebungen, eine einheitliche Einlagensicherung zu etablieren. Insbesondere die Sparkassen kämpfen jedoch darum, auch weiterhin autark zu bleiben und lediglich auf ihre eigene Einlagensicherung zu setzen. Nun nimmt der Chef selbst die Sache in die Hand. Mario Draghi macht sich stark – immer stärker – für eine gemeinsame Regelung innerhalb der EU.
O-Ton Draghi: „Es ist höchste Zeit, dass die Bankenunion komplettiert wird. Ansonsten würden wir denselben Fehler machen wie zur Einführung des Euro.“
Genau diese Bankenunion besteht aus insgesamt drei Säulen: Die gemeinsame Bankenaufsicht, die gemeinsame Bewältigung von Krisensituationen und schließlich die gemeinsame Sicherung der Kundeneinlagen. Die zwei erstgenannten Punkte sind im Wesentlichen bereits umgesetzt, lediglich die gemeinsame Einlagensicherung hinkt dem noch stark hinterher. Der EU-Führung liegt vor allem daran, die gemeinsame Sicherung der Einlagen durchzuführen, damit „die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns einer Bank unabhängig ist von ihrem Sitz“, so Draghi.
Neben den bereits erwähnten Sparkassen gibt es seit einiger Zeit auch Widerstand seitens der Bundesregierung. Nach Ansicht der meisten Politiker sollten zunächst die jeweiligen nationalen Einlagensicherungssysteme in allen EU-Ländern „einsatzbereit“ gemacht werden. Und auch die Abwicklung maroder Banken, wie sie in vielen EU-Ländern zu finden sind, müsse zunächst vorangetrieben werden. Die EU-Kommission hält trotzdem weiter an den Plänen zur Umsetzung der gemeinsamen Einlagensicherung fest.
Wie sehen die Pläne der EU-Kommission konkret aus?
Ab 2017 soll die einheitliche Absicherung von Einlagen innerhalb der schrittweise umgesetzt werden. Allerdings könne dieser Plan nicht ohne Mitwirken von Deutschland umgesetzt werden, so Draghi. Auch eine Ausnahmeregelung für bestimmte Kreditinstitute könne es in diesem Zusammenhang nicht geben. Damit spielte Draghi auf die jüngsten Proteste aus Deutschland an, im Rahmen derer entsprechende Ausnahmeregelungen für deutsche Sparkassen und Genossenschaftsbanken gefordert wurden.
Laut Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) setze der Vorschlag falsche Anreize zur Vergemeinschaftung von Risiken, anstatt genau diese Risiken zu reduzieren. Daher die Proteste seitens der Bundesregierung. Ins gleiche Horn blies übrigens auch der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Georg Fahrenschon. Er sieht den Vorschlag als „ein völlig falsches Signal, das eine völlig falsche Anreizwirkung etabliert.”
Kritik von Seiten der EU erfolgt vor allem an den institutionellen Sicherungssystemen der Sparkassen, Landesbanken und Genossenschaftsbanken. „Institutionell“ bedeutet hier: Das Sicherungssystem betrifft nicht primär die Entschädigung der Anleger, sondern zielt auf den Erhalt aller angeschlossenen Banken ab. Dies wird erreicht, indem jede Bank für die anderen einsteht und sich bei einer absehbaren Insolvenz an der Rettung bzw. einer wirtschaftlichen Kurskorrektur beteiligt. Einer für alle, alle für einen – so das hier geltende Motto. Schön und gut, doch die EU wirft den Sparkassen und Genossenschaftsbanken vor, dass solche Verbände zur Einlagensicherung im Ernstfall schnell an ihre Grenzen kommen könnten – etwa dann, wenn es um die Rettung einer Landesbank gehe. Daher solle auch die institutionelle Sicherung ein zusätzliches Sicherheitsnetz erhalten, so die EU-Kommission. Die Verantwortlichen machen keinen Hehl daraus, dass das Vorbild für die neue, kollektive Einlagensicherung innerhalb der EU die amerikanische Einlagensicherung FDIC darstellt.
Die phasenweise Einführung der neuen Einlagensicherung soll ab 2017 beginnen. Zunächst ist von 2017 bis 2020 der Launch eines sogenannten Rückversicherungssystems geplant. In dieser Phase springt der EU-Topf nur dann ein, wenn nationale Sicherungssysteme bei Bankpleiten überfordert sind. Die zweite Phase beginnt im Jahr 2020. Ab dann sollen nationale und länderübergreifende Sicherungssysteme gemeinsam Sparer ab dem ersten Euro entschädigen. In den Folgejahren steigt dann der Anteil der Entschädigung aus dem EU-Topf von Jahr zu Jahr an. So ist eine „sanfte“ Einführung möglich, mit der alle Beteiligten nach Meinung der Kommission gut leben könnten.
Ab 2024 soll dann die komplette Anlegerentschädigung, welche im Ernstfall ausgezahlt wird, aus dem neuen EU-Topf kommen. Dieser soll dann mit rund 43 Milliarden Euro prall gefüllt sein. Bevor die Regelung in die Praxis umgesetzt werden kann, müssen allerdings noch das EU-Parlament und der Europäische Rat zustimmen. Ob die Zustimmung allerdings ohne vorherige Anpassungen erfolgt, darf bezweifelt werden. Und sollten sich – ebenso wie Deutschland – noch weitere EU-Mitgliedsstaaten gegen die Pläne aussprechen, könnte die Einführung sogar noch ganz gekippt werden. Es bleibt also spannend!
Fazit: So sicher sind Ihre Einlagen
Wir haben im Rahmen dieses Ratgebers eine Menge über die Einlagensicherung sowohl in Deutschland als auch europaweit (teilweise sogar weltweit) gelernt. Nun ist es an der Zeit, aus den gegebenen Informationen ein Resümee zu ziehen und sich mit der Frage zu beschäftigen, wie sicher im Endeffekt die Einlagen der Sparer wirklich sind.
Leider hat sich in den letzten Jahren unter den Anlegern teilweise ein großes Misstrauen breitgemacht. Die Fast-Staatspleite von Griechenland (welche auch jetzt noch nur durch die immer neuen Hilfszahlungen von Deutschland und anderen EU-Ländern abgewendet werden kann) sowie die großen Probleme in Ländern wie Portugal, Spanien oder Italien haben nicht gerade dazu beigetragen, das Vertrauen der Anleger in die Sicherheit der Banken und Kapitalanlagen zu erhöhen. Im Gegenteil: Während die deutschen Banken bei vielen Anlegern noch ein relativ hohes Vertrauen genießen, werden die Sparer immer dann skeptisch, wenn wieder einmal ein Kreditinstitut aus dem europäischen Ausland in Deutschland auf den Markt drängt und den Verbrauchern besonders günstige Angebote unterbreitet.
Doch ist dieses Misstrauen wirklich berechtigt?
Innerhalb der EU wird seit einiger Zeit genau gegen dieses Misstrauen gearbeitet. Wie wir erfahren haben, versucht man, innerhalb der Europäischen Union eine einheitliche Regelung für die Einlagensicherung zu schaffen. Auf den Weg gebracht wurde dieses Vorhaben schon vor einigen Jahren, als man die entsprechende EU-Richtlinie verabschiedete. Seitdem ist ein Standardbetrag von 100.000 Euro pro Kunde und Kreditinstitut als Absicherung für jedes Mitgliedsland des europäischen Wirtschaftsraums vorgeschrieben.
Ob die Mindestsumme als Absicherung für die eigene Einlage ausreicht, muss jeder Sparer für sich entscheiden. Wichtig ist, sich zunächst möglichst ausführlich über die Einlagensicherung des jeweiligen Kreditinstitutes zu informieren. Im Idealfall verfügt diese über den Anschluss an eine zusätzliche freiwillige Einlagensicherung, so dass auch größere Anlagebeträge vollständig abgesichert sind.
Grundsätzlich können die Einlagen der Sparer also durchaus als sicher bezeichnet werden – egal bei welcher Bank das Kapital angelegt wird. Trotzdem lässt die Einlagensicherung in Deutschland auch immer wieder Fragen aufkommen. Im Rahmen dieses Ratgebers haben wir versucht, auf die am häufigsten gestellten Fragen einzugehen und diese so verständlich wie möglich zu erklären.
Sind Sparkassen und Genossenschaftsbanken sicherer?
Die Einlagensicherung bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken funktioniert grundsätzlich nach einem anderen Prinzip als jene der bekannten privatwirtschaftlichen Kreditinstitute. Hier steht nicht die Entschädigung des Anlegers im Vordergrund, und eine Bankenpleite wird auch nicht als unabwendbar hingenommen. Im Gegenteil: Es wird innerhalb der Einlagensicherungssysteme von Sparkassen und Genossenschaftsbanken alles dafür getan, dass es gar nicht erst zum Ernstfall kommt. Dafür steht jedes angeschlosse Kreditinstitut für alle anderen Banken gerade – und umgekehrt genauso!
Doch ist dieses System wirklich sicher? Im Grunde genommen kann es dem Anleger egal sein, ob das in Schwierigkeiten geratene Kreditinstitut weiter existiert und er somit seine Einlage wie gewohnt entnehmen kann, oder ob die Bank schlussendlich Pleite geht und er sein Kapital von einer anderen Institution – in diesem Fall von einem Sicherheitsfonds – erstattet bekommt. Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine der beiden vorgestellten Lösungen als sicherer als die andere bezeichnet werden. Hauptgrund dafür ist auch, dass in Deutschland innerhalb der letzten Jahrzehnte bzw. seit Bestehen der Einlagensicherung noch nie ein Fall eingetreten ist, in dem Anleger nicht vollständig entschädigt wurden.
Wir schließen daraus: Für den Anleger machte es hinsichtlich der Einlagensicherung keinen Unterschied, ob er sein Kapital bei einer Sparkasse bzw. Genossenschaftsbank oder bei einem herkömmlichen privatwirtschaftlichen Kreditinstitut anlegt. Ein leichter Vorteil könnte für Anleger entstehen, die große Anlagesummen mit weit über 100.000 Euro deponieren wollen. Während die gesetzliche Einlagensicherung bei privatwirtschaftlichen Kreditinstituten nur den Betrag von 100.000 Euro garantiert, ist das Kapital bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken durch die institutionelle Absicherung nicht limitiert. Natürlich bleibt hierbei die Frage offen, ob Sparkassen und Genossenschaftsbanken ihren Kunden im Ernstfall auch Millionenbeträge erstatten könnten, aber die Möglichkeit dazu besteht zumindest. Doch auch privatwirtschaftliche Kreditinstitute, die nicht nur auf die gesetzliche Absicherung setzen, sondern sich zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtungen angeschlossen haben, können Sparer mit weit höheren Summen als den gesetzlich geforderten 100.000 Euro entschädigen.
Und unsere Nachbarn?
Unsere Nachbarländer stehen bei der Einlagensicherung der in Deutschland grundsätzlich kaum noch hinterher. Durch die EU-weite Regelung mit einem standardisierten Betrag von mindestens 100.000 Euro bieten die deutschen Nachbarländer zumindest auf dem Papier die gleiche Sicherheit für Einlagen, wie wir sie aus unserem Land kennen. Für Anleger mit Einlagen bis zu dieser Grenze ist es also völlig egal, ob sie ihr Kapital bei einem deutschen Kreditinstitut oder im Ausland deponieren.
Etwas kniffliger wird es, wenn es um die freiwillige Einlagensicherung als zusätzliches Auffangnetz geht. Solche freiwilligen Sicherungssysteme sind längst nicht in allen Ländern Europas verbreitet, in Frankreich beispielsweise werden sie überhaupt nicht eingesetzt. Und wenn doch, sollte sich der Sparer zunächst darüber informieren, inwieweit höhere Beträge durch eine zusätzliche freiwillige Einlagensicherung abgesichert sind und, noch wichtiger, welche Voraussetzungen für eine effektive Absicherung gegeben sein müssen. Die EU-Kommission hat sich innerhalb der letzten Jahre dafür stark gemacht, die Einlagensicherung innerhalb Europas weiter zu harmonisieren und somit auch zu standardisieren. Auch für die nächsten Jahre sind derartige Pläne bereits Auge gefasst und müssen quasi nur noch umgesetzt werden. Nicht allen Institutionen in Deutschland gefällt das, insbesondere die Sparkassen und Genossenschaftsbanken fürchten, von der EU geradezu „an die Kette gelegt“ zu werden, wenn eine einheitliche Einlagensicherung auch für sie verpflichtend wird.
Was ist von den Plänen der EU zu halten?
Wie wir erfahren haben, sind die Pläne der EU bzw. der zuständigen Kommission also äußerst weitreichend. Mit einem mehrstufigen System soll ab 2017 auf das endgültige Ziel hingearbeitet werden – die Schaffung eines EU-weiten Sicherungsfonds, der für alle angeschlossenen Länder und Kreditinstitute gleichermaßen gelten soll.
Experten sind diesbezüglich allerdings noch sehr skeptisch. Für viele Länder gilt es zunächst einmal, die eigenen Hausaufgaben zu machen, bevor an eine einheitliche Einlagensicherung innerhalb der EU gedacht werden kann. Die EU-Kommission scheint hier etwas zu optimistisch zu sein und möchte die Reformen daher offensichtlich mit der Brechstange durchsetzen, was laut Meinung vieler am Ende nicht funktionieren kann. Auf jeden Fall wird es noch ein langer Weg sein, bis die europaweite Einlagensicherung in standardisierter Form für alle EU-Länder gilt.
So kurz und knapp: Ist Ihr Geld sicher?
Ihr Geld ist sicher! Das beweist schon der Blick in die Vergangenheit. Seit Bestehen der Einlagensicherungssysteme in Deutschland wurde noch jeder Anleger mit 100 Prozent seiner Einlage im Ernstfall entschädigt. In der Vergangenheit gab es einige Bankenpleiten, bei denen die Anlegerentschädigung einspringen musste. Ein Versagen gab es bislang noch nicht. Ihre Einlage ist in Deutschland sehr gut geschützt, und dabei spielt es keine Rolle, bei welchem Kreditinstitut Sie Ihr Kapital anlegen und in welcher Form Sie das tun. Ob herkömmliches Girokonto, Festgeld oder Tagesgeld, Sparbriefe usw. – Ihr Geld ist in guten Händen!