Quellensteuer
Eine Art von Steuer, die direkt „an der Quelle“ erhoben wird, also direkt dort eingezogen wird, wo das jeweilige Einkommen entsteht.
Bekannte Beispiele sind die Lohnsteuer, die vom Arbeitgeber einbehalten wird, die Zinsabschlagssteuer, die direkt vom verzinsenden Kreditinstitut abgeführt wird oder die Kapitalertragssteuer, die von der jeweiligen Kapitalgesellschaft eingezogen wird.
Es gilt dabei immer, dass der jeweils begünstigte (Arbeitnehmer, Sparer, Kapitalgeber etc.) die Steuerlast trägt und die Einkommensquelle lediglich die Überweisung an das Finanzamt übernimmt.