Gold und Silber: Steueroptimierte Anlageform
Der Abgeltungssteuer ein Schnippchen schlagen
Wie können Investitionen in Gold und Silber helfen, Abgeltungssteuer zu sparen oder zu umgehen? Edelmetalle genießen einen fiskalischen Sonderstatus und immer mehr private Anleger interessieren sich für Investments, die durch die Anschaffung von Gold oder Silber Abgeltungssteuer reduzieren oder gänzlich vermeiden.
Seit Verabschiedung der Unternehmenssteuerreform bestand kein Zweifel mehr: Mit der Abgeltungssteuer unterliegen Steuerpflichtige in Deutschland ab dem 01.01.2009 einer weiteren Quellensteuer, die unmittelbar von Banken und Geldinstituten an den Fiskus abgeführt wird. Die neue Steuer bezieht sich sowohl auf Einkünfte aus Kapitalerträgen als auch auf private Veräußerungsgewinne und verändert somit das Verhalten deutscher Privatanleger erheblich. Der Gesetzgeber hat die Abgeltungssteuer auf einen Basissatz von 25% festgelegt. Hinzu kommt der Solidaritätszuschuss und – je nach Konfessionszugehörigkeit – auch die Kirchensteuer. Eine Aufnahme entsprechender Einkünfte in die persönliche Steuererklärung ist nicht mehr erforderlich: Durch die neue Quellensteuer sind die Ansprüche des Staates abgegolten.
Keine Abgeltungssteuer bei Gold und Silber, wenn…
Verschärft wird die Lage der Steuerpflichtigen durch die gleichzeitige Abschaffung von Halbeinkünfteverfahren und Spekulationsfrist. War es in der Vergangenheit ausreichend, lediglich die Hälfte der Einkünfte aus Kapitalerträgen steuerlich anzumelden, so bezieht sich die Berechnung der Abgeltungssteuer auf den vollen Betrag. In der Vergangenheit erfolgten Einnahmen aus Kapitalanlagen mit einer Haltezeit von mehr als einem Jahr steuerfrei. Auch diese Option wurde durch den Gesetzgeber abgeschafft. In der Konsequenz hat sich das Verhalten privater Anleger in Deutschland stark verändert. Anlageformen ohne Abgeltungssteuer erfreuen sich hoher Beliebtheit und bundesweit sind die Verbraucher auf der Suche nach steuersparenden Möglichkeiten, ihr Geld anzulegen. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass bei der Anschaffung von physischem Gold oder Silber keine Abgeltungssteuer anfällt.
Hierzu muss man wissen, dass Edelmetalle nicht mit Wertpapieren gleichgestellt werden. Sie genießen stattdessen vor dem Hintergrund des geltenden Steuerrechtes einen Sonderstatus. Wer sein Geld in physisches Gold oder Silber investiert spart Abgeltungssteuer und optimiert damit seine Nachsteuerrendite erheblich. Selbst die bisher gültige Spekulationsfrist von einem Jahr wird für Edelmetalle auch künftig gelten. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn anstelle von physischen Edelmetallen Anteile von Goldfonds, Aktien von Goldminen oder Zertifikate auf Gold- oder Silberpreise erworben werden. Diese Investitionen bilden die Ausnahme und erzeugen Steuerlasten im Sinne der neuen Quellensteuer. Wer durch die Anschaffung von Gold und Silber also Abgeltungssteuer sparen will, der sollte unmittelbar in Barren oder Münzen verschiedener Edelmetalle investieren.