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Rürup Rente – Die Zusatzrente ab 60

Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine steuerlich geförderte, nicht umlagefinanzierte, sondern kapitalgedeckte Form der Rentenversicherung, die bei einem privaten Anbieter abgeschlossen wird. Bei dieser Form der Versicherung wird dem Versicherten frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres eine lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Eine andere Form der Auszahlung (z.B. Einmalzahlung) sowie die Beleihung, Übertragung oder Vererbung der erworbenen Ansprüche ist nicht zulässig.

Vorteil der Rürup-Rente ist die Flexibilität bei der Einzahlung des Kapitals: Die Beiträge können, so dies der Vertrag zulässt, als Gesamtsumme oder in regelmäßigen Teilzahlungen erfolgen oder sogar für längere Zeit ausgesetzt werden, ohne dass dadurch die steuerliche Förderung verloren geht. Auch kann die Versicherung individuell durch eine Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversicherung ergänzt werden.

Rürup-Rente – attraktive Anlage?

Mit der Rürup-Rente ist können sich auch Selbständige staatlich gefördert für das Alter absichern. Aber lohnt es sich? Wie hoch ist die Rendite auf das eingesetzte Kapital? Dadurch, dass eine Auszahlung nur als monatliche lebenslange Rentenzahlung möglich ist und die Ansprüche nicht vererbt werden können, hängt die letztendliche Summe der Auszahlungen und damit die Rendite maßgeblich von dem Lebensalter ab, das der Versicherte erreicht.

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