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Gesetzliche Krankenversicherung

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Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und Teil des Gesundheitssystems. Alle Versicherten haben grundsätzlich den gleichen Leistungsanspruch, dessen Umfang im Sozialgesetzbuch V festgelegt ist. Danach müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Die zentralen Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Gesundheit der Mitglieder zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern. Rund 90 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung sind in den gesetzlichen Krankenkassen versichert. Entsprechend dem Solidaritätsprinzip richtet sich die Pflichtmitgliedschaft und Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nach dem persönlichen Krankheitsrisiko wie zum Beispiel Alter, Geschlecht und Gesundheitsstatus.

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