3,50% p.a.
  • Sicherheit der Geldanlage
  • hohe Tagesgeldzinsen
  • immer liquide bleiben

Festgeldzinsen berechnen

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Festgeld Sicherheit und Steuer

Ist Ihre Geldanlage in Festgeld sicher? Was verlangt der Fiskus vom Zinsertrag? Wie sicher ist Festgeld?

Festgeld und Sicherheit sind ein gutes Paar. Die Anlage von Geldern auf einem Festgeldkonto ist für Sie als Anleger nahezu unproblematisch.

Haben Sie Ihr Geld als Festgeld angelegt, besteht kein Kursrisiko, wie beispielsweise bei einer Anlage in Aktien. Ihre investierte Summe wird direkt nach Ablauf der Anlagefrist oder durch Ihre fristgerechte Kündigung zusammen mit dem Zinsertrag zurückgezahlt. Zudem wissen Sie durch den festen Zinssatz im Voraus genau, welchen Ertrag Sie schließlich erhalten.

Festgeld und Sicherheit passen auch deshalb gut zusammen, weil diese Anlageform gesetzlich abgesichert ist. Alle Banken mit Sitz innerhalb der europäischen Union sind gesetzlich verpflichtet, die Einlagen ihrer Kunden über eine nationale Entschädigungseinrichtung abzusichern. Mit dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vom 1. August 1998 wurde in Deutschland die „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken“ etabliert. Geschützt sind Einlagen von privaten Banken und Bausparkassen, die ihren Sitz in Deutschland haben – bis zu 90% ihres Wertes. Pro Kunde handelt es sich jedoch maximal um 20.000 Euro.

Festgeld Sicherheit weist darauf hin, dass die Entschädigung von 20.000 Euro pro Kunde angesetzt wird. Das bedeutet, falls jemand mehr als ein Konto bei einer Bank hält, kann er demnach nur für ein einziges Konto abgesichert werden.

Darüber hinaus existiert der „Einlagensicherungsfond der privaten Banken“. Dieser sichert praktisch sämtliche Ihrer Einlagen bei privaten Banken ab.

Für Sparkassen und Genossenschaftsbanken greifen eigene Sicherungsmechanismen – bei den Sparkassen tritt der Stützungsfonds ein, bei den Genossenschaftsbanken der Garantiefonds.

Auch Festgeldzinsen müssen versteuert werden!

Zinserträge aus Festgeld müssen versteuert werden. Doch wie hoch? Hier ein kleiner Überblick:

  • 20% für Gewinnanteile (Dividenden)
  • 30% für Zinsen aus Kapitalanlagen
  • 35% für Tafelgeschäfte
  • 25% für Gewinnausschüttungen aus stillen Beteiligungen
  • jeweils zzgl. Solidaritätszuschlag von derzeit 5,5%

Festgeldzinsen werden also mit 30% plus Solidaritätszuschlag besteuert. Um Geld einzusparen rät Festgeld Steuer deshalb: Vergessen Sie nicht, Ihren Sparerfreibetrag einzufordern. Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag beantragen, behält das Kreditinstitut 30% Zinsabschlagsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag ein. Bei der Steuererklärung werden die Zinserträge dann zu Ihrem persönlichen Steuersatz abgerechnet.

Wichtig: Seit dem 1. Januar 2009 gilt die neue Abgeltungssteuer. Seit diesem Zeitpunkt werden Kapitalerträge pauschal mit 25% zzgl. Solidaritätszuschlag zzgl. Kirchensteuer versteuert – die Freibeträge bleiben gleich. Positiv ist diese Entwicklung für Besserverdienende, deren persönlicher Steuersatz über 25% liegt. Kleinanleger mit Steuersätzen unter 25% werden dagegen benachteiligt.

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