Werbungskosten
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung werden Werbungskosten als abzugsfähige Beträge anerkannt. Im steuerrechtlichen Sinne stellen sie alle Kosten dar, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Erhalt des Einkommens entstehen.
Welche Ausgaben konkret dazugehören hängt allerdings stark von Beruf und Lebenssituation des Einzelnen ab, so dass kaum allgemeine Aussagen gemacht werden können. Zur Vereinfachung der Berechnung steht für Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit generell ein Pauschbetrag von 920,00 € zur Verfügung.