Kapitalertragssteuer
Erhebungsform der Einkommenssteuer, die als Quellensteuer im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung erhoben wird. Sie wird dabei wie eine Einkommenssteuervorauszahlung behandelt.
Die Abgeltungssteuer wird nur für Einkünfte aus Vermögen erhoben, für die kein Freistellungsauftrag besteht, beziehungsweise die einen bestehenden Freistellungsauftrag überschreiten.