Genussschein
Ein Genussschein verbindet Eigenschaften einer Aktie und einer Anleihe auf verschiedene Art und Weise.
In der Praxis bedeutet das zumeist, dass ein Anrecht auf eine Beteiligung am Gewinn des ausgebenden Unternehmens mit einem gewissen festen Zins verbunden wird. Ein Stimmrecht auf der Aktionärsversammlung besteht aber für Inhaber von Genusscheinen grundsätzlich nicht.