Fremdwährungs-Tagesgeld
Tagesgeld anlegen in Fremdwährungen
Die sinkenden Zinsen in der Währungsunion und der instabile Euro stellen Anleger vor die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, ihr Geld in Fremdwährungen anzulegen. Diese Möglichkeit gibt es neben anderen Anlagearten auch beim Tagesgeld – doch genau hinzusehen ist hierbei sehr erforderlich.
Wichtig sind beim Tagesgeld anlegen in Fremdwährungen:
- Wie sieht es mit der Sicherheit der Einlagen aus?
- Wie steht es um die Verfügbarkeit des angelegten Geldes?
- Welche Steuern fallen bei der Geldanlage in fremden Währungen an?
Wie sieht es mit der Sicherheit der Einlagen aus?
Ein Tagesgeldkonto, das bei einer Bank innerhalb der Währungsunion angelegt ist, hat grundsätzlich die Absicherung der Gesetzlichen Einlagensicherung, die innerhalb Europas gleich ist. Bis zu 100.000 Euro gilt diese Einlagensicherung beim Tagesgeld je Kunde. Dies gilt auch für all die Spareinlagen, die bei Banken außerhalb der Euro-Zone angelegt werden, selbst wenn diese nicht in Euro, sondern beispielsweise in Britischen Pfund oder in Norwegischen Kronen angelegt sind.
Bei Ländern, die nicht zur europäischen Union gehören, gibt es keine einheitlichen Regelungen. Hier heißt es, die Augen aufzubehalten und sich die jeweilige Einlagensicherung des Landes und der Bank selbst genauer anzusehen. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass es am besten ist, nicht mehr Geld auf einem Tagesgeldkonto anzulegen, als die Absicherung der Einlagen auch tatsächlich hergibt im Falle einer Bankenschließung.
Wie steht es um die Verfügbarkeit des angelegten Geldes?
Tagesgeld ist eine Anlageart, bei der das Geld jederzeit verfügbar ist und das keine festen Laufzeiten hat. Wer sein Geld als Tagesgeld in Fremdwährungen anlegen, muss deshalb darauf achten, dass dies auch für das für das jeweilige Anlagekonto gilt.
Welche Steuern fallen bei der Geldanlage in fremden Währungen an?
Jeder Bürger, der in Deutschland lebt, hat für seine Kapitalerträge Abgeltungssteuer abzuführen. Dies gilt auch für das Tagesgeld, egal in welchem Land das Geld denn nun angelegt wird. Für die Abgeltungssteuer gibt es jedoch einen Freibetrag, dieser liegt bei Alleinstehenden auf 801 Euro jährlich, bei Verheirateten bei 1.601 Euro, bis zu diesen Zinssummen können Freistellungsaufträge in beliebiger Anzahl gestellt werden. Beim Abschluss eines Tagesgeldkontos ist es wichtig, darauf zu achten, ob ein solcher Freistellungsauftrag bei der jeweiligen Bank überhaupt angenommen wird.
Wenn es ein Fremdwährungstagesgeld sein soll, würden wir Ihnen den Vergleich auf Tagesgeldvergleich.net empfehlen. Dort sind etliche Banken und deren Angebote an Fremdwährungskonten aufgeführt.