Archiv der Kategorie: Versicherung und Vorsorge

 

Die „schwarze Liste“ der Branche jetzt transparenter

Schwarze Liste der Versicherungswirtschaft

Das Hilfs- und Informationssystem (HIS) gilt als „schwarze Liste“ der Branche. Die Datenbank wurde für die Assekuranzen, unter Aufsicht der Beauftragten für Datenschutz angelegt, damit die Branche sich vor unrechten Machenschaften und falschen Angaben ihrer Kunden und solchen, die es werden wollen, schützen können.

Die Versicherer haben die Warndatei 1993 eingerichtet, um sich vor Betrügern zu schützen. Ähnlich wie beim Datensammler Schufa, der die Zahlungsfähigkeit von Bankkunden für das Kreditgewerbe ermittelt, soll die Zentraldatei der Versicherer Kunden mit hohem Risiko registrieren. Doch bisher wusste kaum ein Kunde, dass er auf dieser Warnliste vermerkt ist.
Die Datenliste umfasst mittlerweile 9,5 Millionen Einträge über Vorkommnisse, welche die einzelnen Versicherer bei ihren Kunden während der Antragsbearbeitung oder im Leistungsfall in den vergangenen Jahren verdächtig erschienen. Jährlich wächst die Datei um zirka 1,8 Millionen Namen.

Wer auf die Liste kommt, wird angeschrieben

Kunden sollen ab 1. April 2009 vom Versicherungsunternehmen schriftlich informiert werden, wenn Personalien an das „HIS“, früher „Uniwagnis“ genannt, gemeldet werden.
Das kann der Fall sein, wenn ein Kunde von seinem Versicherer mehrere Schäden in kurzen Abständen nacheinander regulieren lässt oder wenn ein kaskoversicherter Autofahrer einen Neuwagen inklusive Papieren als gestohlen meldet. Erst nach fünf Jahren wird ein Eintrag ins „HIS“ automatisch wieder gelöscht.
Kein Bürger außerhalb der Versicherungswelt hatte bisher Einblick in die „schwarze Liste“. Nur die Versicherer konnten sich der Informationen bedienen und diese untereinander austauschen.

Seit April 2009 Einsichtnahme für Betroffene möglich

„Mit Zustimmung der Datenschutzbehörden informiert der GDV ab 1. April 2009 auf Anfrage Betroffene, ob sie an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft gemeldet sind“, kann man jetzt im Internet lesen.
Von einem Versicherer abgelehnte Antragssteller, deren Vertrag nicht zustande kam, können ab sofort den Ablehnungsgrund nachverfolgen. Jeder hat nun Zugang zu den eigenen Daten bei „HIS“ und kann herausfinden, ob er als Versicherungsbetrüger gespeichert wurde. Die Öffnung von „HIS“ durch den GDV verspricht eine neue Transparenz im Versicherungsgewerbe.

Wege für Betroffene zur Richtigstellung

Die Transparenz der zentralen Warndatei der Versicherer soll nun auch den Kunden der Assekuranzen nutzen. Neben der Möglichkeit sich über eigene Daten zu erkundigen kann der Kunde sich zusätzlich dagegen wehren.
„Man kann falschen oder fehlerhaften Eintragungen widersprechen und sogar verlangen, dass sie, im begründeten Fall, unverzüglich gelöscht werden“, sagt Hans-Peter Schwintowski, Professor für Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität Berlin.
Können Versicherer und Kunden keine Einigung über den Eintrag oder die Löschung erzielen, besteht die Möglichkeit, den Versicherungsombudsmann einzuschalten und bei ihm eine kostenfreie Beschwerde zu veranlassen.
Versicherungsnehmern, die aufgrund von Betrug aufgeführt werden, kommt die Tatsache entgegen, dass der Eintrag nach fünf Jahren wieder gelöscht werden müssen.

Warnsystem schließt auch Kranke aus

In der Warndatei landen aber auch unschuldige Versicherungsnehmer. Wer beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund einer Erkrankung in Anspruch genommen hat, kann mit einem Vermerk rechnen.
Das führt dazu, dass der Kunde auch von vielen anderen Versicherern nur einen teuren oder gar keinen Vertrag erhält. Es hilft nur, es nach fünf Jahren erneut zu probieren. Allerdings sollten Betroffene bei den Versicherern nachforschen, die Sie abgelehnt haben, weshalb sie in das „HIS“ eingetragen wurden. Sollte die Krankheit vor Ablauf der fünf Jahre ausgeheilt sein, können die Betroffenen mit einem neuen Gesundheitszeugnis das Streichen oder Sperren Ihres Datensatzes veranlassen.
Neue Regelung für Rechtsschutzversicherte
Von der Neuregelung und der neuen Transparenz in Sachen „HIS“ können künftig auch Rechtsschutzkunden profitieren. Bisher konnten entsprechende Versicherer Kunden, die zweimal innerhalb von zwölf Monaten (oder dreimal in 36 Monaten) einen Streitfall geltend machten, vom weiteren Versicherungsschutz ausschließen.
Diese Regelung muss künftig großzügiger gefasst werden. Kunden dürfen ab sofort bis zu vier Rechtsschutzfälle im Jahr anmelden, bevor ein Versicherungsschutz rechtmäßig ausgeschlossen werden kann.

Dietmar Braun (07.04.2009)

 

Vorsorge auch noch mit 50 Jahren möglich

Die Zeiten in denen man Frauen und Männer ab 50 Jahre bereits zum „alten Eisen“ zählte, sind längst vorüber. Die „fortgeschrittene Generation“ von heute ist sportlich, aktiv, reist gerne, begeistert sich für technische Neuerungen, ernährt sich gesund und geht ihren Hobbys nach.

Die sogenannte „Versorgungslücke“

Während viele Frauen und Männer ab 50 ihren ersten Marathon laufen, im Internet surfen, sich zum ersten Mal im Leben auf das Motorrad schwingen, ist die gesetzliche Rente in den Medien ein Dauerthema. Von Nullrunden, Demographie, Kürzung und Besteuerung ist die Rede.

Kein Mensch weiß genau mit welchem Betrag an gesetzlicher Rente zu Beginn der dritten Lebensphase zu rechnen ist. Und dies, obwohl bald die dritte Lebensphase startet, wenn die „aktive ältere Generation“ in Pension oder Rente wechselt

Die große Unbekannte heißt „Versorgungslücke“. Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen der gesetzlichen Rente und dem letzten monatlichen Nettoverdienst. Sie kann durch eine private Rente geschlossen werden. Und dafür ist es auch ab dem 50. Lebensjahr noch lange nicht zu spät.

Mit Tagesgeldkonten gegen das „biometrische Risiko“

Es gilt das „Überlebensrisiko“ bis zum 100. Geburtstag abzusichern. Also das gar nicht so unangenehme Risiko der Langlebigkeit, von den Mathematikern und Statistikern in deren Fachsprache als „biometrisches Risiko“ bezeichnet.

Die Lösung ist eine hoch verzinsliche Ansammlung und Zusammenführung von Kapital mit dem Ziel einer privaten Rente gegen Einmalzahlung oder Einmalbeitrag. Eine Kapitalbildung für solche Einmalzahlungen kann auch über Tagesgeldkonten stattfinden. Bei aktuellen Spitzenzinsen von teilweise über 5% können die Gelder angesammelt und vermehrt werden.

Der richtige Einstieg sollte eine persönliche und individuelle Lösung sein. Beratung durch unabhängige Experten für Altersvorsorge ist hierbei sinnvoll und notwendig. Für den Einstieg ist ein Mindestkapital ab 10.000 Euro erforderlich. Der richtige Zeitpunkt zur Auflösung der Tagesgeldkonten und den Einstieg in die Private Rente kann eine zusätzliche Erbschaft, die Zahlung einer Abfindung oder der Ablauf einer zumeist kleineren Lebensversicherung sein.

Einstieg noch bis 65

Der Einstieg ist problemlos bis 65 Jahre möglich und aufgrund der Einmalzahlung werden nur wenige oder gar keine Gesundheitsfragen gestellt. Auch die Abgeltungssteuer braucht die rüstigen Tagesgeldkontoinhaber nicht schrecken, selbst nach deren Abzug verbleibt ihnen meist mehr, als die von vielen Lebensversicherern garantierte Mindestverzinsung von 2,25%.

Vorteil einer solchen Strategie ist, dass die gesparten Gelder für die Einmalzahlung bei einem vorzeitigen Notfall oder in finanziell schwierigen Situationen frei verwendbar und kurzfristig verfügbar sind.

Dietmar Braun (15.09.2008)

 

Gesetzliche Krankenversicherung 2009

Ab 2009 werden die Beiträge zur Krankenversicherung teurer. Die Bundesregierung hat den neuen Einheitsbeitrag ab 01.01.2009 auf 15,5% festgelegt. Der bisherige durchschnittliche Beitragssatz für gesetzliche Krankenkassen lag bei 14,9%.

Es wird teurer!

Bekannt sind die bereits ab 2009 geltenden Rechengrößen in der Sozialversicherung. Sie legen fest, ab welchem Entgelt und bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge erhoben werden.

Das Bundeskabinett hat im September 2008 die „Erste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ zum 01. Januar 2009 beschlossen. Der komplizierte Namen des Gesetzes täuscht etwas über den einfachen Inhalt, es wird teurer für alle Versicherten.

Demnach steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nach § 6 Abs. 7 SGB V bundeseinheitlich auf 44.100 Euro (2008: 43.200 Euro) im Jahr oder monatlich auf 3.675 Euro (2008: 3.600 Euro).

Noch teurer wird es in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung, wo immer noch getrennte Rechtskreise für alte und neue Bundesländer gelten. Hier liegt die Beitragsbemessungsgrenze West bei 64.800 Euro (2008: 63.600 Euro)im Jahr oder monatlich 5.400 Euro (2008: 5.300 Euro). In Ostdeutschland liegt diese bei 54.600 Euro (2008: 54.000 Euro) im Jahr oder monatlich 4.550 Euro (2008: 4.500 Euro).

Damit steigen auch automatisch die Bezugsgrößen in der Sozialversicherung. Sie sind die Basis für eine Reihe von Rechenwerten im Beitragsrecht, wie Beiträge für Selbständige und beitragspflichtige Hausfrauen, und im Leistungsrecht. Die Bezugsgröße West steigt zum Jahreswechsel auf 2.520 Euro (2008: 2.485 Euro) und Ost 2.135 Euro (2008: 2.100 Euro).

15,5% für alle

In der Praxis bedeutet dies, dass Familienangehörige bundesweit monatliche Einkünfte von 360 (2008: 355 Euro) erzielen können, ohne ihre beitragsfreie Versicherung in der Krankenkasse zu verlieren.

Auch 2009 bleibt es bei der Sozialversicherungsfreiheit für „400 Euro-Jobs“.

Für Auszubildende muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge allein tragen, wenn die monatliche Ausbildungsvergütung nicht mehr als 325 Euro beträgt.

In Kombination mit den neuen Beitragssätzen sorgen die erhöhten Grenzen für eine Verteuerung. Richtig teuer wird es für Versicherte in bisher günstigen gesetzlichen Krankenkassen, wie den meisten Betriebskrankenkassen (BKK), für sie bedeutet der neue Einheitsbeitrag 15,5% einen großen Anstieg, da sie davon 0,9% alleine tragen müssen und der Arbeitgeber nur den Rest hälftig bezuschusst.

Lebensversicherungen auf dem Zweitmarkt verkaufen

Versicherungen und Vorsorge sind nicht erst im Alter ein wichtiges Thema. Wer gut versichert ist, hat im Notfall gute Karten. Wer schon in jungen Jahren Vorsorge betreibt, der hat es später leichter.

Etwa die Hälfte aller in Deutschland abgeschlossenen Lebensversicherungen wird vorzeitig gekündigt. Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich: sie können negativer Natur sein wie Scheidungen, Konkurse, Arbeitslosigkeit, aber auch positiv wie Kapitalbedarf für eine Unternehmensgründung oder für die Erfüllung eines Wunsches. Was auch immer der Grund sein mag: die Bedingungen, zu denen Versicherungsgesellschaften die Policen zurückkaufen sind zumeist nicht besonders günstig. Je nach Laufzeit wird auf diesem Weg kaum mehr als eine durchschnittliche Rendite erreicht, und in vielen Fällen nicht einmal das.
Abhilfe kann hier der sogenannte „Zweitmarkt“ schaffen, auf dem „gebrauchte“ Lebensversicherung verkauft, bzw. in die über Fonds auch investiert werden kann. In Großbritannien und anderen europäischen Staaten erfreut sich diese Anlageform bereits seit über 150 Jahren großer Beliebtheit. In Deutschland gibt es sie erst seit etwa zehn Jahren, und trotz der hohen Abbrecherquoten bei Lebensversicherungen hierzulande ist diese Alternative bis jetzt nur wenigen bekannt.

Doch die Branche befindet sich auf einem aufsteigenden Ast. 2007 war für die Policenhändler ein Rekordjahr: Mit einem Wert an aufgekauften Policen von über 1,4 Milliarden Euro konnten die Mitglieder des vor dreieinhalb Jahren gegründeten Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V. (BVLZ) ihr Ankaufsvolumen um über 300 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr steigern. Dies ist zwar im Vergleich zu den 12 Milliarden Euro an zurückgegebenen Lebensversicherungen erst ein geringer Anteil. Dennoch zeigt diese Entwicklung, dass sich die Branche inzwischen etabliert hat und noch Wachstumspotenzial aufweist.

Will man als Verkäufer einer Police vom Zweitmarkt profitieren, sollte man sich sehr genau anschauen, mit welchem Partner man sein Geschäft abwickelt. Auf der Seite des BVLZ findet man hierzu Hinweise und Kriterien, an denen man seriöse Anbieter erkennen kann. Möchte man in Fonds aus diesem Bereich investieren, bietet der Verband ebenfalls Tipps, wie man sichere und lohnende Anlagen identifizieren kann.